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Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

Erstellt am: 28.04.2004 | Stand des Wissens: 13.09.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen sind zu Fuß Gehende und Fahrzeugführende baulich und verkehrsrechtlich getrennt, Radfahrende und Kraftfahrzeuge (Kfz) werden auf der Fahrbahn und zu Fuß Gehende auf dem Gehweg geführt. Sie eignen sich für städtische Zentren mit hohem Fußgängeraufkommen, überwiegender Aufenthalts- bzw. Einkaufsfunktion und sichern dabei die Erreichbarkeit von Geschäften und Restaurants mit dem Kfz. Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche stellen ein geeignetes Mittel zur kurzfristigen Verbesserung der Verkehrssituation und -beruhigung in sensiblen Straßenabschnitten ohne kostenintensive Umbaumaßnahmen dar [FGSV00a].

Nach § 45 Abs. 1 d der [StVO] können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden. In  verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen wird dann eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgewiesen [OVGBB19]. Die Kennzeichnung der verkehrsberuhigten Bereiche erfolgt nach § 39 StVO über die Zeichen 274.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs) und 274.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs) (Abbildung 1) [StVO].
Zeichen 274.1 und 274.2 - Beginn und Ende eines verkehrsberuhigtenAbb. 1: Zeichen 274.1 und 274.2 - Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs [StVO]

Durch Beschilderung ist die Ausweisung von Kurzzeitparken und der ruhende Verkehr, beispielsweise mittels zusätzlichem zonalen Parkverbot (Verkehrszeichen 290.1 bzw. 290.2 im Ein- bzw. Ausgangsbereich), klar regelbar.
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Stand des Wissens: 13.09.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?343762
Literatur
[FGSV00a] Baier, R., et al. Hinweise zur verkehrlichen Erschließung von Innenstadtbereichen, 2000
[OVGBB19] OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2019 - OVG 1 B 16.17 (Hrsg.) OVG 1 B 16.17 - Urteil vom 20.11.2019, 2019/11/22
Weiterführende Literatur
[FGSV02c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitskreis 2.5.2 (Fußgängerverkehr) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), FGSV-Verlag, Köln, 2002
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Glossar
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?83666

Gedruckt am Samstag, 21. September 2024 10:41:01