Geschwindigkeitsniveau (Verkehrsberuhigung im Stadtverkehr)
Erstellt am: 28.04.2004 | Stand des Wissens: 13.09.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die nach Straßenverkehrsordnung (StVO) innerorts übliche Geschwindigkeitsbegrenzung für den Kfz-Verkehr liegt bei 50 km/h. Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen kann diese auf 30 km/h (Tempo-30-Zone), 20 km/h (Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich), Schrittgeschwindigkeit (Verkehrsberuhigter Bereich) reduziert werden.
Eine solche Reduzierung der Regelgeschwindigkeit hat entgegen vielen Annahmen keine signifikanten Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit eines Verkehrsnetzes. Das Umweltbundeamt hat in einer Meta-Studie zu Tempo-30 an Hauptverkehrsstraßen festgestellt, dass eine Anpassung der Regelgeschwindigkeit auch an den Hauptverkehrsadern der Innenstädte wenig Einfluss auf ihre Leistungsfähigkeit hat. Andere Faktoren wie die Qualität der Lichtsignalanlagen, die Anzahl querender Fußgänger oder Bushalte, Parkvorgänge oder Halten in der zweiten Reihe haben in der Regel einen größeren Einfluss [UBA16j].
Eine solche Reduzierung der Regelgeschwindigkeit hat entgegen vielen Annahmen keine signifikanten Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit eines Verkehrsnetzes. Das Umweltbundeamt hat in einer Meta-Studie zu Tempo-30 an Hauptverkehrsstraßen festgestellt, dass eine Anpassung der Regelgeschwindigkeit auch an den Hauptverkehrsadern der Innenstädte wenig Einfluss auf ihre Leistungsfähigkeit hat. Andere Faktoren wie die Qualität der Lichtsignalanlagen, die Anzahl querender Fußgänger oder Bushalte, Parkvorgänge oder Halten in der zweiten Reihe haben in der Regel einen größeren Einfluss [UBA16j].
Eine weitere Wirkung, die in der Veröffentlichung des UBA analysiert wurde, ist die tatsächliche Auswirkung auf die gefahrenen Geschwindigkeiten in Bereichen mit angepassten Regelgeschwindigkeiten. Es lässt sich feststellen, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit nach der Einführung von Tempo 30 nur sehr langsam sinkt. So brauchen die Nutzenden des verkehrsberuhigten Bereichs mehr als zwei Jahre um sich an die neue Regelgeschwindigkeit anzupassen [UBA16j]. Dieser Prozess kann durch Kontrolle der neuen Regelungen beschleunigt werden. Nach Ablauf der Eingewöhnungszeit zeigen sich deutlich niedrigere durchschnittliche Geschwindigkeiten. Neben der Anpassung des durchschnittlichen Geschwindigkeitsniveaus sinkt vor allem auch die Häufigkeit der hohen Geschwindigkeiten. Die vierspurige Rheinstraße in Mainz, die auf der Tempo 30 (nachts) neu angeordnet wurde zeigt: "Deutlicher [als die durchschnittlichen Geschwindigkeiten] sind vor allem die hohen Geschwindigkeiten gesunken. Während bei Tempo 50 rund ein Drittel der Fahrzeuge schneller als 50 km/h fuhr, waren es bei Tempo 30 nur noch 6 % [UBA16j].
Aus Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus resultieren überwiegend positive Effekte für die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende, die als Verkehrsteilnehmende am stärksten gefährdet sind. Sowohl die Anzahl der Unfälle als auch die Schwere der Verletzungen werden durch geringere Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs gesenkt. Hauptgrund dafür ist, dass sowohl der Bremsweg als auch die Aufprallenergie eines Fahrzeugs bei einem Unfall mit dem Quadrat der Geschwindigkeit zunehmen.
Analysen des Unfallgeschehens in flächenhaft beruhigten Bereichen [DiFu23; UBA16j] ließen erkennen, dass die Verbesserungen der Verkehrssicherheit nicht nur in den verkehrsberuhigten Bereichen selbst wirken, sondern auch auf die angrenzenden Bereiche, also Wohngebiete ohne bzw. nur mit punktuellen verkehrsberuhigenden Maßnahmen sowie Hauptverkehrsstraßen ausstrahlen. Beispielstudien aus Berlin und Schwerin zeigen, dass eine Reduzierung der Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h die Anzahl und schwere von Unfällen auf diesen Straßen reduziert [UBA16j].
![Abb. 2: Mittlere Kfz-Geschwindigkeiten vor und nach Tempo-30-Anordnungen an den 19 untersuchten Streckenabschnitten in Berlin [Eintrag-Id:573648] Geschw_Temp30.jpg](/servlet/is/83546/Geschw_Temp30.jpg)
Weiterhin führt die Reduktion der Fahrzeuggeschwindigkeiten durch verkehrsberuhigende Maßnahmen zu einer Verringerung von Luftschadstoffemissionen. Zu den genauen Abhängigkeiten zwischen Geschwindigkeitsniveaus und Luftschadstoffen, bestehen noch sehr wenige Untersuchungen. Nachweisbar ist jedoch die Verringerung der Emission von Stickoxiden (NOX). Die Emissionen von Kohlenmonoxiden (CO) und Kohlenwasserstoffen (HC) scheinen nicht direkt von der Fahrzeuggeschwindigkeit abzuhängen, sondern vielmehr vom Fahrverlauf (Verkehrsfluss) [bast10b; UBA16j]. Verkehrsregelungen die weitere Brems- und Beschleunigungsvorgänge verursachen können die Abgasemissionen signifikant erhöhen [UBA16j].
![Abb. 1: Einfluss der Geschwindigkeit auf Schadstoffemissionen an Berliner Hauptverkehrsstraßen [Eintrag-Id:573648] Emissionen_Tempo30.jpg](/servlet/is/83546/Emissionen_Tempo30.jpg)
Aus diesem Grund sollten zur Reduktion von Luftschadstoffen vielmehr eine Verstetigung des Geschwindigkeitsverlaufes über die Strecke angestrebt werden [bast10b]. Daraus folgt auch der Anspruch der flächendeckenden Verkehrsberuhigung. Allerdings lässt sich dafür auch eine lineare Verkehrsberuhigung nutzen.
Die Lärmemissionen können prinzipiell durch Verkehrsberuhigung gesenkt werden. Hauptgrund hierfür ist, dass bei niedrigeren Fahrzeuggeschwindigkeiten die Roll- und Motorgeräusche abnehmen.
Die Meta-Studie zu Wirkungen von Tempo 30 Zonen an Hauptverkehrsstraßen [UBA16j] stellt fest, dass sowohl der Lautstärke-Mittelungs- als auch Maximalpegel in der Regel bei Einführung einer Tempo 30 Zone deutlich sinkt. Bei einer Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 sei eine Differenz von circa 2-3 dB(A) messbar. Die allerdings nur noch selten publizierte Meinung, dass Pegeldifferenzen erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar seien, ist bereits seit langem widerlegt. [UBA16j].
Im Zusammenhang mit baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen werden von Seiten der Anwohner häufig Aufpflasterungen vorgeschlagen, die aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit sowie durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge teilweise hohe Geräuschpegel entstehen lassen.
Allerdings können die durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erzielbaren Lärmreduzierungen dann merklich reduziert werden, wenn die Verkehrsbelastung und der Lkw-Anteil nennenswert verringert werden.
Ein Zielkonflikt, der sich durch Verkehrsberuhigende Maßnahmen ergeben kann, ist die Behinderung des Eintreffens der Einsatzkräfte (Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei). Einerseits kann die Verlängerung der Anfahrt durch Umwege (z. B. durch Quer- oder Diagonalsperren) hervorgerufen werden, andererseits werden auch die Fahrzeuge der Notfalldienste durch Aufpflasterungen, Schwellen oder ähnliche bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gezwungen, ihre Geschwindigkeit signifikant zu verringern [Leven03]. Anzumerken ist, dass gemessen an der gesamten Anfahrtsstrecke die Zeitverluste für Streckenlängen von weniger als 1-2 km in der Regel unter 1 bis 2 Minuten liegen dürften.
Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kann es durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ebenfalls zu Fahrtzeitverlängerungen kommen. Grund hierfür sind neben der Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit vor allem die Vorfahrtsregelungen (insbesondere Rechts-Vor-Links).
Die Meta-Studie zu Wirkungen von Tempo 30 Zonen an Hauptverkehrsstraßen [UBA16j] stellt fest, dass sowohl der Lautstärke-Mittelungs- als auch Maximalpegel in der Regel bei Einführung einer Tempo 30 Zone deutlich sinkt. Bei einer Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 sei eine Differenz von circa 2-3 dB(A) messbar. Die allerdings nur noch selten publizierte Meinung, dass Pegeldifferenzen erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar seien, ist bereits seit langem widerlegt. [UBA16j].
Im Zusammenhang mit baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen werden von Seiten der Anwohner häufig Aufpflasterungen vorgeschlagen, die aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit sowie durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge teilweise hohe Geräuschpegel entstehen lassen.
Allerdings können die durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erzielbaren Lärmreduzierungen dann merklich reduziert werden, wenn die Verkehrsbelastung und der Lkw-Anteil nennenswert verringert werden.
Ein Zielkonflikt, der sich durch Verkehrsberuhigende Maßnahmen ergeben kann, ist die Behinderung des Eintreffens der Einsatzkräfte (Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei). Einerseits kann die Verlängerung der Anfahrt durch Umwege (z. B. durch Quer- oder Diagonalsperren) hervorgerufen werden, andererseits werden auch die Fahrzeuge der Notfalldienste durch Aufpflasterungen, Schwellen oder ähnliche bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gezwungen, ihre Geschwindigkeit signifikant zu verringern [Leven03]. Anzumerken ist, dass gemessen an der gesamten Anfahrtsstrecke die Zeitverluste für Streckenlängen von weniger als 1-2 km in der Regel unter 1 bis 2 Minuten liegen dürften.
Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kann es durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ebenfalls zu Fahrtzeitverlängerungen kommen. Grund hierfür sind neben der Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit vor allem die Vorfahrtsregelungen (insbesondere Rechts-Vor-Links).
Die Wirkungen von Verkehrsberuhigung auf Geschwindigkeitsniveaus tragen dazu bei, die Nutzung des ÖV sowie aktiver Mobilitätsformen attraktiver zu machen. Eine höhere Verkehrssicherheit, sowie niedrigere Emissions-/ Lärmbelastung bieten vor allem der aktiven Mobilität mehr Raum. Dies erhöht auch die allgemeine Gesundheit in den umgestalteten Bereichen.