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Richtlinie (EU) 2023/2661 zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

Erstellt am: 31.01.2025 | Stand des Wissens: 31.01.2025
Zitiert als:   [EU 2023/2661]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
Datum des Inkrafttretens:   2023/12/20
Internet-Quelle:   https://eur-lex.europa.eu/ (31.01.2025)
RICHTLINIE 2023/2661/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Mit dieser Richtlinie wird die Richtlinie 2010/40/EU geändert. Ziel der Richtlinie ist es weiterhin ein Rahmen zur Unterstützung einer koordinierten und kohärenten Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) in der Union, insbesondere über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg, geschaffen, und es werden die dafür erforderlichen allgemeinen Bedingungen festgelegt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?589739

Gedruckt am Samstag, 15. März 2025 09:36:03