Effizientere Formen der Autonutzung und Kollektivierung des MIV
Erstellt am: 29.09.2003 | Stand des Wissens: 12.12.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Angesichts der sozialen und ökologischen Konsequenzen des steigenden Verkehrsaufkommens in den Innenstädten sowie den verstärkten Pendlerbewegungen müssen Wege gefunden werden, um einerseits die gewünschte individuelle Mobilität des Einzelnen zu sichern und andererseits Straßen und Umwelt zu entlasten.
Für eine effizientere Nutzung des privaten Pkw lassen sich Kosten reduzieren durch [HMHK04]:
- privates Autoteilen,
- eine energiesparende Fahrweise (durch eine entsprechende Fahrweise lässt sich der Kraftstoffverbrauch reduzieren, was auch eine Reduzierung der Emissionen mit sich bringt und somit umweltschonend ist) und
- eine Reduzierung der Autonutzung.
Eine Möglichkeit, dem steigenden Verkehrsaufkommen entgegenzuwirken, ist ein verbessertes Nutzungsmanagement, um die Nutzung von Pkw effizienter zu gestalten und die Kollektivierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) voranzutreiben. Dies gelingt beispielsweise, indem nicht jeder Pkw-Nutzer ein eigenes privates Fahrzeug besitzt. Ein funktionierendes Autoteilen reduziert den Parkdruck in den Städten ohne den Bau von mehr Stellplätzen.
Durch Kooperationen und Koordination können folgende positive Effekte erzielt werden [Beckm00]:
- Effizienzerhöhung,
- Verbesserung der Bedienungsqualität,
- Verringerung von Umweltbelastungen sowie
- Ressourcenschonung.
Ein Ansatz zur Effizienzsteigerung ist die Steigerung der Fahrleistungen von Pkw. Diese Ziele sind unter anderem durch informelles Autoteilen (Fahrgemeinschaften) und formelles Autoteilen (Carsharing) zu erreichen. Die wohl bekannteste Form der Kollektivierung des Individualverkehrs ist das Carsharing, eine professionell organisierte Form des Autoteilens. Sie ist besonders geeignet in Kombination mit dem Öffentlichen Verkehr (ÖV) und bei seltener oder unregelmäßiger Nutzung eines Pkw. Bei langen Standzeiten, zum Beispiel am Arbeitsplatz, ist Carsharing dagegen nicht geeignet [Harm04].
Eine Sonderform des Carsharing ist das private Autoteilen, bei dem die Autoteiler einen privaten Vertrag über die gemeinsame Nutzung eines oder mehrerer Fahrzeuge abschließen. Der Pkw-Besitzer kann hierzu einerseits sein Auto weiteren Personen, die sich an den Kosten beteiligen, zur Verfügung stellen (er bleibt alleiniger Eigentümer) oder er kann Anteile seines Kfz an die übrigen Mitglieder (dann Teileigentümer) verkaufen [FHGel04].
Auch durch privat organisierte Fahrgemeinschaften lässt sich eine effiziente Autonutzung erzielen. Fahrgemeinschaften begegnen der ineffizienten Fahrzeugbesetzung. Im Jahr 2017 waren Privat-Pkw im Durchschnitt mit knapp 1,5 Personen besetzt [infas18, Tabelle A15].
Gerade vor dem Hintergrund steigender Kraftstoffpreise und der Tatsache, dass der durchschnittliche Besetzungsgrad im Berufsverkehr am geringsten ist, bieten Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr viele Chancen. Die erfolgreichen US-amerikanischen Ansätze des "Travel-Demand-Management" im Berufsverkehr können hier ein Vorbild für Deutschland sein [Schä02, DHHK98]. Außerhalb des Berufsverkehrs sind privat organisierte Fahrgemeinschaften in Form privater Mitnahmen im Einkaufs- und Freizeitverkehr, vermittelter Mitfahrten im Fernreiseverkehr oder unorganisiertem Mitfahren (Trampen) möglich [DHHK98].
Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich internetbasierte Mitfahrzentralen. Sie sind vor allem für Lang- und Mittelstreckenfahrten geeignet. Die Vermittlung der Fahrten erfolgt selbstorganisiert [Stra06].
Im Projekt CARLOS wurde in der Schweiz eine Vermittlungsplattform für Mitfahrten in privaten Pkw entwickelt. An festgelegten Haltestellen können Personen, die gerne mitgenommen werden möchten ihren Zielort gegen einen Benutzungsbeitrag eingeben. Der Nutzer erhält eine Quittung, die er bei einer Mitnahme durch einen privaten Pkw an den Pkw-Fahrer übergibt, der diese Quittung schließlich beim Verkehrsbetreiber einlösen kann [ArHa05].
Die gewerbliche Autovermietung wird im Rahmen dieser Thematik nicht berücksichtigt, da sie zumeist nur dann genutzt wird, wenn ein Pkw für eine längere Strecke oder einen Tag oder länger benötigt wird (eine stundenweise Ausleihe ist kaum möglich). Hinweise hierzu finden sich in [Stutz01] und [rein97].