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Eignung der Finanzierungsquellen zur Lenkung des
Verhaltens in Richtung auf verkehrliche Ziele

Erstellt am: 20.08.2024 | Stand des Wissens: 22.08.2024
Synthesebericht gehört zu:

Die verkehrlichen Ziele der Bundesverkehrswegeplanung aus dem Jahr 2015 für das Jahr 2030 bestehen darin: [GBVWP14]
  • Mobilität im Personenverkehr zu ermöglichen,
  • Güterversorgung und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmern sicherzustellen sowie
  • die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Hierzu tragen alle Maßnahmen bei, die auf eine Verbesserung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs abzielen, also Verkehrsstaus abbauen und den Verkehrsfluss verstetigen.
Die Verkehrssteuern liefern hierzu nur geringe Beiträge. Die Kfz-Steuer hat keinen relevanten Einfluss auf das Verkehrsverhalten, denn sobald die Jahressteuer entrichtet ist, liefert sie keinen Anreiz zur Verhaltensänderung mehr. Die Energiesteuer kann bei moderater Höhe in geringem Umfang auf eine Senkung der Fahrleistungen hinwirken oder zur Geschwindigkeitsminderung beziehungsweise -verstetigung beitragen. Eine relevante Wirkung in diese Richtung bestand zum Zeitpunkt starker Erhöhungen der Kraftstoffpreise, so zum Beispiel nach Beendigung der Öl- und Gasimporte aus der Russischen Föderation zu Beginn des russisch-ukrainischen Krieges 2022. Dieser Effekt hat sich aber nach Auslaufen der COVID-19-Pandemie und der damaligen verstärkten Pkw-Nutzung abgeschwächt. [ADAC21i]
Gebührensysteme nach dem Grenzkostenprinzip zielen primär auf Verhaltensänderungen bei der Routen- und Verkehrsmittelwahl und tragen wirksam zu einer Verstetigung des Verkehrsablaufes in hochbelasteten Streckenabschnitten bei. Bei einer Vollkostenanlastung ist eine geringere Wirkung zu erwarten, die aber gesteigert werden kann, wenn die Gebühren nach Zeit, Raum und Verkehrszustand differenziert werden können und auf die Infrastruktur- und Umweltgebühren aufgeschlagen werden. Dies ist zwar nach der EU-Richtlinie [(EU) 2022/362] möglich, wird aber bei der deutschen Lkw-Maut nicht angewendet. Weiterhin werden in Deutschland die Pkw nicht in die Bemautung einbezogen, sodass sich die Anreizwirkung der Maut nur auf den Lkw-Bereich bezieht. Da hier ein großer Teil der schweren Lkw auf langen Routen und unter Termindruck unterwegs ist, trägt die Maut nur begrenzt zu dem Ziel der Stauverringerung und Verstetigung des Verkehrsablaufs bei.
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Einnahmequellen für die Fernstraßenfinanzierung (Stand des Wissens: 15.06.2015)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?345836
Literatur
[ADAC21i] Meyer, Helmuth Corona und Mobilität: Mehr Homeoffice, neue Freizeit- und Urlaubsziele, 2021/11/08
[GBVWP14] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.) Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015, 2014
Rechtsvorschriften
[(EU) 2022/362] EU-Richtlinie 2022/362 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Verkehrsfluss
Unter Verkehrsfluss versteht man die Anzahl der Fahrzeuge, die eine vordefinierte Verkehrs(quer)fläche pro Zeiteinheit durchfährt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?582914

Gedruckt am Sonntag, 22. September 2024 08:21:56