Forschungsinformationssystem des BMVI

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Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz
in Folge der Einführung der Lkw-Maut

Erstellt am: 16.08.2024
Erscheinungsjahr / -datum:   2020/03/04
Veröffentlicht in:   Drucksache
Ausgabe / Auflage:   19/17720
Herausgeber:   Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag
Zitiert als:   [DeBu20b]
Art der Veröffentlichung:   Projektbericht
Sprache:   Deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?582718

Gedruckt am Samstag, 21. September 2024 23:29:21