Forschungsinformationssystem des BMVI

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Bußgeldkatalog Gefahrgut (LKW und gefährliche Güter)

Erstellt am: 17.07.2024
Autoren:   R., Thomas
Erscheinungsjahr / -datum:   2024/02/27
Zitiert als:   [Tho24]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   Deutsch
Internet-Quelle:   Bußgeldkatalog Gefahrgut (17.07.2024)

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?582323

Gedruckt am Samstag, 21. September 2024 23:35:17