Klimaschutz-Sofortprogramm 2022
Erstellt am: 20.11.2023 | Stand des Wissens: 01.12.2023
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Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 strebt die Bundesregierung an, die entstandene Lücke zwischen den projizierten Treibhausgasminderungen aus dem Projektionsbericht 2021 und den angestrebten Klimaschutzzielen aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zu überwinden. [BMWK22k] Allerdings wurde die Verabschiedung eines Klimaschutz-Sofortprogramms seit Antritt der neuen Bundesregierung Ende 2021 schon mehrmals verschoben. [TaWi22] Der aktuelle Referentenentwurf des Klimaschutz-Sofortprogramms trägt mittlerweile den Namen Klimaschutzprogramm 2023 und ist datiert vom 13. Juni 2023. [BMWK23h] Das neue Programm wurde gemeinsam mit der zweiten Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes am 21. Juni 2023 auf den Weg gebracht. Zunächst wird eine Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen erwartet, bevor es anschließend vom Bundeskabinett beschlossen werden kann. [BReg24a]
Trotz des nach wie vor geltenden Entwurfsstatus wurden bereits 2022 einige Maßnahmen des Programms umgesetzt. [BMWK23h] Mit dem Energiesofortmaßnahmenpaket (auch Osterpaket genannt) wurden besonders dringliche energiepolitische Inhalte aus dem Entwurf des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 vorgezogen und umgesetzt. Mit dem Beschluss des Energiesofortmaßnahmenpaketes durch Bundestag und Bundesrat im Juli 2022 wurden unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht angepasst. So sollen beispielsweise im Jahr 2030 80 statt der ursprünglich geplanten 65 Prozent des Bruttostromverbrauches in Deutschland von erneuerbaren Energien abgedeckt werden. [BMWK22f] Darüber hinaus wurden in weiteren Sektoren Maßnahmen angestoßen oder umgesetzt. Dazu gehören die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, wie auch die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und die Einführung des Deutschland-Tickets für den öffentlichen Verkehr. [BMWK23h; AgVe23a]
In dem aktuellen Entwurf vom 13. Juni 2023 werden eine Vielzahl weiterer sektorspezifischer (Energie, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) und sektorübergreifender Maßnahmen vorgeschlagen, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen. Inwieweit die entstandene Lücke zwischen tatsächlichen Treibhausgasminderungen und festgelegten Klimaschutzzielen voraussichtlich verringert werden kann, zeigt Tabelle 1. [BMWK23h]
Trotz des nach wie vor geltenden Entwurfsstatus wurden bereits 2022 einige Maßnahmen des Programms umgesetzt. [BMWK23h] Mit dem Energiesofortmaßnahmenpaket (auch Osterpaket genannt) wurden besonders dringliche energiepolitische Inhalte aus dem Entwurf des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 vorgezogen und umgesetzt. Mit dem Beschluss des Energiesofortmaßnahmenpaketes durch Bundestag und Bundesrat im Juli 2022 wurden unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht angepasst. So sollen beispielsweise im Jahr 2030 80 statt der ursprünglich geplanten 65 Prozent des Bruttostromverbrauches in Deutschland von erneuerbaren Energien abgedeckt werden. [BMWK22f] Darüber hinaus wurden in weiteren Sektoren Maßnahmen angestoßen oder umgesetzt. Dazu gehören die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, wie auch die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und die Einführung des Deutschland-Tickets für den öffentlichen Verkehr. [BMWK23h; AgVe23a]
In dem aktuellen Entwurf vom 13. Juni 2023 werden eine Vielzahl weiterer sektorspezifischer (Energie, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) und sektorübergreifender Maßnahmen vorgeschlagen, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen. Inwieweit die entstandene Lücke zwischen tatsächlichen Treibhausgasminderungen und festgelegten Klimaschutzzielen voraussichtlich verringert werden kann, zeigt Tabelle 1. [BMWK23h]
Tab. 1: Wirkungsabschätzung des geplanten Klimaschutzprogramms 2023 [BMWK23h] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)Die Wirkungsabschätzung zeigt, dass die entstandene Lücke selbst bei konsequenter Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2023 nicht vollständig geschlossen werden könnte. Das liegt unter anderem am Verkehrssektor. Laut Berechnungen der Bundesregierung könnte im Verkehr bis 2030 eine Überschreitung der Treibhausgasemissionen zwischen 118 und 175 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente angehäuft werden. [BMWK23h] Verschiedene Klima-, Umwelt, Sozial- und Branchenverbände kritisieren die Zurückhaltung der Bundesregierung bei Maßnahmen, die klimaschädliche Subventionen im Verkehr abbauen könnten. Konkret seien damit Dienstwagenprivileg, Dieselprivileg und Kraftfahrzeugsteuer gemeint. Weiterhin könne ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen Treibhausgase schnell reduzieren und kostengünstig umgesetzt werden. Es wird außerdem das Problem gesehen, dass durch die angestoßene Novelle des KSG im Juni 2023 das nächste Klimaschutzprogramm erst wieder in zwei Jahren vorgelegt werden müsse, da die Novelle die Vorlage eines Klimaschutzprogramms zu Beginn einer Legislaturperiode vorsehe. Dadurch entziehe sich die jetzige Bundesregierung ihrer Verantwortung und verschleppe die Klimaschutzlücke weiter in die Zukunft. [AgVe23a; KADe23]