Klimaschutzprogramm 2030
Erstellt am: 20.11.2023 | Stand des Wissens: 20.11.2023
Synthesebericht gehört zu:
Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030 wurde im Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 als Ergänzung zum Klimaschutzplan 2050 verabschiedet. Die damaligen Klimaschutzziele (Verschärfung im Jahr 2021) wurden kurz nach der Verabschiedung des Programms im Dezember 2021 im Bundes-Klimaschutzgesetz verbindlich festgeschrieben. [UBA22p] Als Maßnahmenpaket adressiert das Klimaschutzprogramm insbesondere die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Forstwirtschaft. Zur Treibhausgasminderung legt das Programm sektorspezifisch und sektorübergreifend einen Maßnahmenmix aus Förderprogrammen, Bepreisung von Kohlenstoffdioxid (CO2), gesetzlichen Standards sowie Entlastungen von Bürgerinnen und Bürger vor. Kernstück des Programms ist die Bepreisung von CO2 (Emissionshandel) in den Sektoren Verkehr und Gebäude ab dem Jahr 2021. Die Umsetzung der Maßnahmen und deren tatsächliche Minderungswirkung wird durchgehend begleitet, analysiert und in den jährlichen Klimaschutzberichten der Bundesregierung dokumentiert. Potenzieller Nachsteuerungsbedarf kann so identifiziert werden. Im Zeitraum von 2020 bis 2023 werden finanzielle Mittel in Höhe von 54 Milliarden Euro bereitgestellt. Insgesamt sollen die Mittel bis 2030 die dreistellige Milliardenhöhe übersteigen. [Bund19d] Laut des Klimaschutzberichtes 2022 befindet sich der überwiegende Teil der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm in der Umsetzung oder wurde bereits umgesetzt. [BMWK22k]
Tab. 1: Zentrale Elemente des Klimaschutzprogramms 2030 [Bund19d] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Umweltverbände äußerten Kritik in Bezug auf die vorgelegten Klimaschutzmaßnahmen und deren Minderungswirkung. Der World Wide Fund For Nature (WWF) bemängelte unter anderem, dass zwar die Kraftstoffkosten durch die Bepreisung von CO2 im Verkehr erhöht würden, auf der anderen Seite jedoch die Pendlerpauschale angehoben werde. [WWF19] Um klimafreundliche Mobilitätslösungen zu fördern, brauche es nach Ansicht des WWF jedoch ein Bonus-Malus-System. Bei solch einem System müssen positive Anreize für eine gewünschte Lösung, wie auch negative Anreize gegen unerwünschte Alternativlösungen gesetzt werden. Anschließende Gutachten wie der Bericht des Umweltbundesamtes zur Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 oder der Projektionsbericht 2021 der Bundesregierung bestätigten, dass die dargelegten Maßnahmen nicht ausreichen würden, um die damaligen Klimaschutzziele bis 2030 einzuhalten. [UBA20aj; BMU21f]