Minderungspotenzial von Klimaschutzmaßnahmen
Erstellt am: 08.11.2023 | Stand des Wissens: 08.11.2023
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Durch Richtlinien und Förderungen sollen Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen ihre Fahrzeugflotte auf alternative Lkw-Antriebe umstellen. Dabei wird das Ziel eines klimafreundlicheren Straßengüterverkehres verfolgt, mit der Senkung Treibhausgas (THG)-Emissionen auf null. Mit der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Differenzierung der Lkw-Maut werden beispielsweise europaweit emissionsfreie Fahrzeuge. gefördert, indem sie bis zum Jahr 2025 von der Maut befreit sind. So sollen Anreize für einen Umstieg auf CO2-neutrale Fahrzeuge länderübergreifend geschaffen werden. Die im Jahr 2015 angepasste Lkw-Maut gilt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, wodurch jedoch der Fehlanreiz geschaffen wurde auf kleinere Fahrzeuge mit geringerem Bündelungseffekt umzusteigen [UBA21z]. Ab dem 01. Januar 2024 soll die Lkw-Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet werden [Küs22]. Um unter anderem dieser negativen Folge entgegenzuwirken, fasst das Umweltbundesamt (2019) in einem Positionspapier fünf unterschiedliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Güterverkehrsbereich bis zum Jahr 2030 zusammen. Auf Grundlage der formulierten Maßnahmen konnten Minderungspotenziale zur Reduzierung der transportbedingten Treibhausgasemissionen abgeschätzt werden, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 1: Minderungspotenziale durch Klimaschutzinstrumente (eigene Zusammenstellung nach UBA19w)
Insgesamt sollen mit der Umsetzung der Klimaschutzinstrumente bis zum Jahr 2030 13 Millionen Tonnen CO2 im Güterverkehr eingespart werden. Die Instrumente differenzieren jedoch nicht hinsichtlich der unterschiedlichen alternativen Antriebsarten. Als Beispiel gilt die Beschaffung von Erdgasfahrzeugen. Da diese einen geringeren CO2-Ausstoß haben, fällt die Lkw-Maut niedriger aus. Jedoch wird außer Acht gelassen, dass Erdgasfahrzeuge eine signifikante Menge an Treibhausgasen, wie beispielsweise Methan, verursachen [UBA21z].Neben den aufgeführten Instrumenten dienen auch die finanzielle Förderung mittels Förderrichtlinien als eine wichtige Klimaschutzmaßnahme. Die Förderrichtlinie für Batterie-, Brennstoffzellen- und von außen aufladbaren (Oberleitungs-)Hybridelektro-Lkw betrifft die Antriebskonzepte im Straßengüterverkehr. Der im August 2021 veröffentlichte Förderaufruf soll Anreize für Betriebe schaffen, ihre Fahrzeugflotten auf alternative Antriebe umrüsten. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit 80 Prozent der anfallenden Kosten gefördert werden. Darüber hinaus wird ebenfalls der Aufbau der benötigten Ladeinfrastruktur in dem Betrieb mit 80 Prozent gefördert. Machbarkeitsstudien und Erweiterungen von Infrastrukturen werden mit 50 Prozent Zuschuss gefördert. Insgesamt stehen bis zum Jahr 2024 1,6 Milliarden Euro für die Beschaffung der Fahrzeuge und 5 Milliarden Euro für die Tankinfrastruktur von Pkw und Lkw zur Verfügung [Now21d]. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die über eine geringere Finanzkraft verfügen, profitieren von der finanziellen Förderung alternativer Antriebsformen, da die Anschaffungskosten im Gegensatz zum Diesel-Lkw deutlich höher ausfallen [dena18c].