Forschungsinformationssystem des BMVI

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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 3a Bereitstellung von Mobilitätsdaten

Erstellt am: 06.07.2023
Erscheinungsjahr / -datum:   2023
Herausgeber:   Bundesministerium für Justiz
Zitiert als:   [BMJ23]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   Deutsch
Internet-Quelle:   https://www.gesetze-im-internet.de (06.07.2023)

Glossar

  • Personenbeförderungsgesetz
    Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (Obussen) oder Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Die Novelle des PBefG schafft einen Rechtsrahmen für neue digitale Mobilitätsangebote und berücksichtigt stärker die Belange des Klimaschutzes, der Verkehrseffizienz und die Erreichbarkeit im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse. Des Weiteren sind im PBefG Vorgaben zur Wahrung von sozialen Standards zugunsten der Beschäftigten verankert.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?573091

Gedruckt am Sonntag, 16. März 2025 19:47:12