Güter und Verkehrsträger als Steuerungselemente
Erstellt am: 17.11.2021 | Stand des Wissens: 28.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Der optimierte Einsatz geeigneter Verkehrsträger sowie das Vorhalten bestimmter Güter können als Steuerungselemente dazu dienen, um den Gütertransport an die Zuverlässigkeit der Verkehrssysteme anzupassen.
Ein entscheidendes Konzept ist hierbei die Synchromodalität. Der Sychromodalität liegt die Idee zugrunde, einen flexiblen, optimierten sowie nachhaltigen Einsatz von Transportmodi zu erzielen. Dabei wird im Vorfeld eines Gütertransports kein verbindlicher Verkehrsträger festgelegt, mit dem der Transport durchgeführt wird. Stattdessen wird situationsbedingt in Echtzeit entschieden, welcher Verkehrsträger am effizientesten, kostengünstigsten und nachhaltigsten erscheint [ScLaGr15]. Neben den Kosten und der Verfügbarkeit freier Ressourcen stellt die Verfügbarkeit der Infrastruktur einen Einflussfaktor zur Entscheidung für den jeweiligen Verkehrsträger dar. Die Verfügbarkeit der Infrastruktur kann durch Staus, Unfälle, Baustellen und aktuelle Wetterbedingungen eingeschränkt werden. Das Konzept der Synchromodalität bietet die Möglichkeit einer Rückfallebene bei Ausfall eines Verkehrsträgers [ScLaGr15;Pl12].
Als Beispiel für einen synchromodalen Transport wird ein Gütertransport zwischen Punkt A und Punkt C betrachtet. Auf der Straße, die die beiden Punkte verbindet, herrscht zum Zeitpunkt der geplanten Transportdurchführung ein hohes Verkehrsaufkommen, sodass mit Verspätungen zu rechnen ist. Der zuständige Logistikdienstleister beschließt deshalb, die Güter per Schiff zu Punkt B, der zwischen den Punkten A und C liegt, zu transportieren. Nach Ankunft am Punkt B erfolgt eine weitere Beurteilung der Transportmodi. Der Wasserstand erscheint dem Logistikdienstleister immer noch günstiger als das Verkehrsaufkommen auf der Straße und auch der Weitertransport mit den Verkehrsträgern Bahn und Flugzeug kommt nicht in Frage. Somit wird der Gütertransport zu Punkt C auf dem Wasserweg fortgesetzt.
Ein entscheidendes Konzept ist hierbei die Synchromodalität. Der Sychromodalität liegt die Idee zugrunde, einen flexiblen, optimierten sowie nachhaltigen Einsatz von Transportmodi zu erzielen. Dabei wird im Vorfeld eines Gütertransports kein verbindlicher Verkehrsträger festgelegt, mit dem der Transport durchgeführt wird. Stattdessen wird situationsbedingt in Echtzeit entschieden, welcher Verkehrsträger am effizientesten, kostengünstigsten und nachhaltigsten erscheint [ScLaGr15]. Neben den Kosten und der Verfügbarkeit freier Ressourcen stellt die Verfügbarkeit der Infrastruktur einen Einflussfaktor zur Entscheidung für den jeweiligen Verkehrsträger dar. Die Verfügbarkeit der Infrastruktur kann durch Staus, Unfälle, Baustellen und aktuelle Wetterbedingungen eingeschränkt werden. Das Konzept der Synchromodalität bietet die Möglichkeit einer Rückfallebene bei Ausfall eines Verkehrsträgers [ScLaGr15;Pl12].
Als Beispiel für einen synchromodalen Transport wird ein Gütertransport zwischen Punkt A und Punkt C betrachtet. Auf der Straße, die die beiden Punkte verbindet, herrscht zum Zeitpunkt der geplanten Transportdurchführung ein hohes Verkehrsaufkommen, sodass mit Verspätungen zu rechnen ist. Der zuständige Logistikdienstleister beschließt deshalb, die Güter per Schiff zu Punkt B, der zwischen den Punkten A und C liegt, zu transportieren. Nach Ankunft am Punkt B erfolgt eine weitere Beurteilung der Transportmodi. Der Wasserstand erscheint dem Logistikdienstleister immer noch günstiger als das Verkehrsaufkommen auf der Straße und auch der Weitertransport mit den Verkehrsträgern Bahn und Flugzeug kommt nicht in Frage. Somit wird der Gütertransport zu Punkt C auf dem Wasserweg fortgesetzt.
Abb. 1: Beispiel eines synchromodalen Transports [eigene Darstellung]
Die Versorgungssicherheit bestimmter Güterarten ist besonders wichtig. Hierzu zählen Nahrungsmittel und Sanitärmaterial. Damit die Versorgung der Bevölkerung mit diesen Gütern auch in Krisensituationen gewährleistet ist, existieren gesonderte Regelungen. So besteht in Deutschland eine verpflichtende Sanitätsmaterialversorgung für Apotheken und den Pharmagroßhandel, und im Katastrophenfall stellt der Bund den Ländern nach § 23 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zusätzliches Material zur Verfügung [ZSKG]. Bezüglich der Grundversorgung mit Lebensmitteln existiert das im Jahr 2017 in Kraft getretene Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG), das Maßnahmen für den Krisenfall vorsieht und zum Beispiel den zuständigen Behörden im Bedarfsfall unmittelbare Eingriffsbefugnisse zuspricht. Damit können die Behörden im Krisenfall einzelne Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft einstweilig in Anspruch nehmen und somit die schnelle, gleichmäßige und sichere Verteilung von Lebensmitteln garantieren [BMEL21]. Ein Beispiel solcher Maßnahmen stellte der Umgang mit dem Güterverkehr während der Covid-19-Pandemie dar. Um die Versorgungssicherheit medizinischer Produkte und Lebensmitteln in der Pandemie zu gewährleisten, erließ die Bundesregierung vorübergehende Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von den Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr. Zusätzlich wurden im Luftfrachtverkehr Ausnahmen vom Nachtflugverbot genehmigt, und im Schiffsgüterverkehr wurden aufschiebbare Kontrollen vorläufig ausgesetzt [BReg20].Innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) hat die Europäische Kommission sogenannte Green-Lane-Übergangsstellen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr eingeführt, um trotz der Covid-19- Krise den freien Warenverkehr und damit die Grundversorgung der Menschen aufrechtzuerhalten. Damit wurde auf die Entscheidung mehrerer EU-Länder reagiert, ihre Grenzen während der Covid-19-Pandemie zu schließen bzw. die Bedingungen zur Grenzüberschreitung zu verschärfen. An diesen Green Lane-Übergangsstellen war der Grenzübertritt für alle Frachtfahrzeuge offen und erfolgte zudem beschleunigt, einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen dauerte dieser nicht länger als 15 Minuten. Abbildung 2 zeigt die von der Europäischen Kommission definierten Übergangsstellen [EuKo20d].