Phase der Problemanalyse und Festlegung von Zielen für die Verkehrsentwicklungsplanung
Erstellt am: 13.08.2013 | Stand des Wissens: 28.08.2024
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Spätestens in der Phase der Problemanalyse, in der vor allem auch die Festlegung von Zielen der Verkehrsentwicklungsplanung erfolgt, ist die Aufteilung der zu vergebenden oder in Eigenleistung zu erbringenden Arbeitsschritte endgültig festzulegen, um einerseits den Personal- und Ressourcenaufwand und anderseits die Festsetzung der jährlichen Haushaltsmittel näher bestimmen zu können. Weiterhin sollte festgelegt werden, welchen Umfang gegebenenfalls Auftragsvergaben an externe Partner haben, bei welchen Arbeitsschritten und mit welcher Intensität andere Verwaltungen, die Politik oder die Öffentlichkeit beteiligt werden. Hierzu ist die Konkretisierung der Arbeitsprogramme (AP) und die Erstellung eines Leistungsverzeichnisse (LV) notwendig [FGSV13, S. 17, S. 72].
Unter Beachtung des geltenden Vergaberechts werden, nach der öffentlichen Ausschreibung und dem Vergleich der eingeholten Angebote, die entsprechenden Leistungen des LV durch Vergabevermerk oder -beschluss vergeben [FGSV13, S. 73].
In der Phase der Problemanalyse werden die folgenden, wesentlichen Arbeitsschritte durchgeführt [FGSV18b, S. 20; FGSV13, S. 17]:
- Analyse des Zustandes
- Erarbeitung von Leitlinien und Zielvorstellungen (Zielformulierung)
- Ermittlung der Qualitätsprofile der Ausgangssituation und Feststellung von Mängeln und Chancen
Die Bearbeitung der genannten Arbeitsbereiche verläuft in der Regel parallel, wobei die Bearbeitung eines jeden Einzelbereiches (Zustandsanalyse, Zielformulierung, Feststellen von Chancen und Risiken) implizit die Kenntnis über die anderen Bereiche voraussetzt [FGSV18b, S.20].
Die Analyse des Verkehrsgeschehens, das heißt des Angebotes und der Nachfrage, bezieht sich auf alle Verkehrsmittel (zu Fuß, Fahrrad, Öffentlicher Verkehr (ÖV), Motorisierter Individualverkehr (MIV)) sowie inter- und multimodale Angebote und Verhaltensweisen sowie auf alle Fahrtenzwecke (vor allem auch den Wirtschaftsverkehr). Ferner sind die Wirkungen und Belastungen durch die Verkehre zu ermitteln. Bereits vorhandene Daten aus Erhebungen sollten genutzt werden. Gegebenenfalls können Neu- oder Nacherhebungen notwendig sein [FGSV13, S. 75].
"Ausgehend von Bestandsaufnahmen, politischen und fachplanerischen Grundausrichtungen sowie Zustands- und Mängelanalysen steht in der Phase der Problemanalyse vor allem die Formulierung und die politische Verabschiedung integrierter verkehrlicher Leitbilder und Zielvorstellungen an, welche die Strategie der Verkehrsentwicklungsplanung maßgeblich bestimmen" [FGSV13, S. 17].
Um Aussagen darüber treffen zu können, wie sich das künftige Verkehrsgeschehen darstellen soll und an welchen Leitbildern sich das Mobilitäts- und Verkehrsverhalten orientieren soll, ist die Erstellung dieses (verkehrlichen) Leitbildes für die strategisch-konzeptionelle und für die Maßnahmenebene des VEP-Planungsprozesses notwendig. Das entwickelte Leitbild sollte durch einen politischen Beschluss des zuständigen Gremiums legitimiert werden [FGSV13, S. 73].
Für die Festlegung von operativen Zielen sind nach [FGSV13, S. 74] die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Ableitung der Ziele aus dem oben genannten entwickelten Leitbild
- möglichst messbare Zielerreichungsgrade
- Erstellung eines möglichst "schlanken", transparenten und ganzheitlichen Zielsystems
- Zielsysteme aus vorhandenen, vor allem verbindlichen Planwerken sind zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu konkretisieren (ebenso aus zurückliegenden VEP)
- Beachtung örtlicher Teilziele (zum Beispiel von städtischen Teilräumen)
- Sicherung des Zielsystems und der Ziele durch politischen Beschluss/Kenntnisnahme
Aus dem Zielsystem sind Bewertungskriterien und Indikatoren zur Bewertung und zum Vergleich der Wirkungen des Zustandes (Analyse-Nullfall) sowie der Prognose- und Maßnahmenzustände abzuleiten. Dies können quantitative, qualitative oder auch intangible Indikatoren/Bewertungskriterien sein, welche den einzelnen Zielen zuzuordnen sind und somit als Zielkriterien fungieren. Die Gesamtheit der Zielkriterien bildet das Anspruchsprofil, welches für die Ermittlung von Qualitäten mit dem Wirkungsprofil (Ergebnis der Zustandsanalyse) aus der Zustandsanalyse (später auch der Maßnahmenanalysen) verglichen werden kann. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich das jeweilige Qualitätsprofil für den zu beurteilenden Zustand [FGSV13, S. 25, S. 17].
In der Mängelanalyse werden Ursachen und Zusammenhänge für die Beseitigung von Mängeln ermittelt.
Für die Durchführung der Wirkungsanalysen und Bewertungen können übliche Bewertungsverfahren (Nutzen-Kosten-Analyse, Nutzwertanalyse und andere) herangezogen werden [FGSV13, S. 75, S. 17].
Als Ergebnis der Analyse des Verkehrsgeschehens ist die Bestandsaufnahme und Zustandsanalyse zu dokumentieren, es sind die Mängel und Chancen darzustellen und gegebenenfalls als Bericht den politischen Gremien zu übergeben [FGSV13, S. 75].