Zugangsstellen zum Regionalverkehr
Erstellt am: 11.04.2013 | Stand des Wissens: 28.07.2020
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Im Regionalverkehr kommen überwiegend Omnibusse zum Einsatz, bei stärkeren Verkehrsströmen auch Regionalbahnen. Im Umfeld großer Städte treten Regionalstadtbahnen und S-Bahnen hinzu. Unabhängig vom Verkehrsmittel werden Zugangsstellen zum Regionalverkehr in der Regel deutlich seltener als solche zum Stadtverkehr bedient. Deshalb besitzt eine hohe Aufenthaltsqualität - insbesondere an intra- und intermodalen Verknüpfungspunkten wie Busbahnhöfen, Bahnhöfen und Übergangsstellen - eine erhebliche Bedeutung.
Üblich sind sowohl fest als auch auf Nachfrage bediente Zugangsstellen. Im Extremfall kann der Zugang sogar an der Haustür erfolgen. Trotzdem ist zu vermeiden, dass ein uneinheitliches Bild der Zugangsstelleninfrastruktur zu einem Zurückweisen von potenziellen Kunden führt. Besonders in größeren Verbundräumen mit verschiedenen Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen sollte eine einheitliche Darstellung für einen modernen Regionalverkehr werben. Zu Problemen kann es kommen, wenn ausgehend von verschiedenen Zuständigkeiten, einem ungenügenden Aufgabenverständnis und falscher Sparsamkeit schlechte Unterhaltsqualitäten vorzufinden sind. Aus diesem Grund wurde beispielhaft auf dem Gebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) ein Corporate Design für alle Bushaltestellen eingeführt [Schauf04]. Finanziert wurde die Maßnahme mit Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des Finanzausgleiches (FAG) sowie lokalen Arbeitsamtsvertretungen, die Personal für koordinierende Aufgaben und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme qualifizierten und einsetzten. Der NVV stieg in die Organisation und Finanzierung der Bushaltestellen ein. Es wurde festgelegt, dass einzig die Kommune für den Unterhalt der Haltestellen zuständig ist, womit zukünftig alle Unterhaltszuständigkeiten unter einem Dach vereint wurden. Die Verkehrsunternehmen wurden bei diesem Modell von der in der BOKraft formulierten Zuständigkeit für die Haltestellenkennzeichnung entbunden.
In der Fläche stellen Schüler bis zu 90 % aller Fahrkunden [FGSV12]. Daher muss bei der Lage und Ausstattung besonders auf die spezifischen Sicherheitsanforderungen für Kinder geachtet werden. Dazu werden sowohl in den "Empfehlungen für die Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs [EAÖ03] als auch im "Planerheft Schulwegsicherheit" [Schul10] ausführliche Hinweise gegeben.
Auch bei wenig frequentierten Haltestellen sollte auf die Einhaltung der Grundsätze der Barrierefreiheit [Stuv12] geachtet werden, um auch mobilitätseingeschränkten Personen in ländlichen Räumen die Möglichkeit zu verschaffen, unabhängig vom eigenen Fahrzeug mobil zu sein.