Staugebühr in London
Erstellt am: 15.04.2012 | Stand des Wissens: 25.09.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Als eines der größten Agglomerationsgebiete Europas steht London seit Jahrzehnten dem Problem der Stauanfälligkeit der Innenstadt gegenüber. Nach Angaben einer Studie des Transport for London entsprachen Ende der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts die Zeitverluste, die durch Staus entstanden, 50 Prozent der gesamten Fahrzeiten des motorisierten Individualverkehrs. Daher zielte die Einführung einer Straßennutzungsgebühr im Innenstadtbereich auf eine Staureduktion und gleichzeitige Verbesserung des Angebotes des öffentlichen Personennahverkehrs ab [IVT11].
Am 17. Februar 2003 wurde schließlich eine gebietsabhängige Staugebühr, die sogenannte Congestion Charge, zunächst für den Londoner Innenstadtbereich eingeführt. Am 19. Februar 2007 wurde dieser Bereich um den westlichen Innenstadtbereich erweitert [TfL08a], was jedoch nach der Wahl des Bürgermeisters Boris Johnson am 4. Januar 2011 wieder aufgehoben wurde. In einer mehrwöchigen Anhörung mit den dort ansässigen Bevölkerung und Unternehmen sprachen sich 86 Prozent der Beteiligten gegen die Westerweiterung aus [TfL10]. In Abbildung 1 wird der aktuell gebührenpflichtige Innenstadtbereich dargestellt.

Es handelt sich bei dem Erhebungssystem um ein Area-Pricing, für das ein kameragesteuertes Kontrollsystem auf einer Fläche von 21 Quadratkilometer installiert wurde. Innerhalb der Mautzone werden die Nummernschilder mithilfe von Kameras automatisch erkannt. Die Maut muss montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr innerhalb der Mautzone gezahlt werden, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr. Zwischen Weihnachten und Silvester und zwischen 18 und 7 Uhr wird keine Maut erhoben [TfL23]. Es existiert ein sogenannter Cleaner Vehicle Discount. Dieser befreit batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge. Diese Befreiung soll bis Jahresende 2025 bestehen. Die örtliche Wohnbevölkerung wird mit einer Verminderung des Beitrags um 90 Prozent begünstigt [TfL14c]. Die anfallenden Gebühren können über ein automatisches Bezahlsystem, online, per Short Message Service (SMS) oder per Telefon beglichen werden [TfL23]. Im Jahr 2003 betrug die Basisgebühr zunächst noch 5 Pfund Sterling (GBP). Diese wurde in den folgenden Jahren schrittweise angehoben [LITM05; TfL08a]. Mittlerweile beträgt die Maut pro Tag 15 GBP bei Zahlung im Voraus beziehungsweise 17,50 GBP, wenn nachträglich bezahlt wird [TfL23].
Innerhalb eines Jahres reduzierte sich die Anzahl der in das mautpflichtige Gebiet einfahrenden Fahrzeuge sowohl in der zentralen Innenstadt also auch in der westlichen Erweiterung um 14 Prozent. Die Einführung der Gebühr zeigte mit einem Rückgang von 33 Prozent (Innenstadt) beziehungsweise 21 Prozent (westliche Erweiterung) eine deutliche Auswirkung auf die Nutzung des Pkw. Gleichzeitig erhöhte sich die Anzahl der Busse und Taxen, die den Mautbereich befuhren um 31 Prozent (Innenstadt) beziehungsweise 13 Prozent (westliche Erweiterung). Diese Werte blieben in den folgenden Jahren auf konstantem Niveau [TfL08a].
Innerhalb eines Jahres reduzierte sich die Anzahl der in das mautpflichtige Gebiet einfahrenden Fahrzeuge sowohl in der zentralen Innenstadt also auch in der westlichen Erweiterung um 14 Prozent. Die Einführung der Gebühr zeigte mit einem Rückgang von 33 Prozent (Innenstadt) beziehungsweise 21 Prozent (westliche Erweiterung) eine deutliche Auswirkung auf die Nutzung des Pkw. Gleichzeitig erhöhte sich die Anzahl der Busse und Taxen, die den Mautbereich befuhren um 31 Prozent (Innenstadt) beziehungsweise 13 Prozent (westliche Erweiterung). Diese Werte blieben in den folgenden Jahren auf konstantem Niveau [TfL08a].

Das Ziel, die durchschnittliche Geschwindigkeit zu erhöhen, wurde erfüllt. So betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit im Jahr 2002 ohne Gebühren 14,4 km/h und erhöhte sich bis zum Jahr 2006 (bislang aktuellste Studie) auf 17 km/h [IVT11; TfL07]. Der Stau konnte im Innenstadtbereich innerhalb eines Jahres um 30 Prozent reduziert werden [Miets07].
Neben der Staureduzierung bestand ein weiteres Ziel in der Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel. So sollte ein Großteil der gewonnenen Einnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots genutzt werden [IVT11]. Dies wurde in den folgenden Jahren eingehalten, indem der Großteil der Nettoerlöse zur Modernisierung des Busangebots verwendet wurde [TfL12; TfL08a].
Bezüglich der Luftqualität wurden moderate Verbesserungen mit Einführung der City-Maut festgestellt. Zwischen den Jahren 2002 und 2003 verminderten sich die Stickoxide um acht Prozent, Feinstaub um sieben Prozent und Kohlenstoffdioxid um 16 Prozent [TfL07; ToBeAr08].
Zur Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung wurden Werbekampagnen durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger erhielten dabei Informationen über die zu zahlenden Kosten, die Verwendung der Gebühren und die Strafzahlungen. Die Akzeptanz der Gebühr änderte sich im Zeitablauf. Gegen Ende des Jahres 2002 stimmten 40 Prozent der Bevölkerung für die Gebühr. Mit der tatsächlichen Entlastung des Verkehrs stimmten im Juli 2003 bereits 59 Prozent der Bürger für die Gebühr [IVT11]. Bei einer Abstimmung Ende 2010 sprachen sich jedoch 86 Prozent der ansässigen Bevölkerung und Unternehmen in der westlichen Gebührenzone gegen eine Weiterführung der Gebührenerhebung in ihrem Gebiet aus. Daraufhin wurde die Maut in diesem westlichen Gebiet wieder aufgehoben [TfL10].