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Gesamtwirtschaftliche Bewertung der Einnahmequellen: Verursachungsgerechte Kostenanlastung

Erstellt am: 15.03.2011 | Stand des Wissens: 19.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management - Prof. Dr. Thorsten Beckers
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics

Im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung der verschiedenen Einnahmequellen ist unter anderem deren Potenzial zur verursachungsgerechten Anlastung der Kosten der Infrastruktur- beziehungsweise Straßennutzung zu betrachten. Eine verursachungsgerechte Kostenanlastung kann entweder individuell an der aktuellen Nutzung (Grenzkostenprinzip) oder kollektiv an der Veranlassung (Vollkostenprinzip) ausgerichtet sein. Beim Grenzkostenprinzip steht die Lenkungswirkung im Vordergrund, während es beim Vollkostenprinzip primär um die Sicherung einer vollständigen Finanzierung der Verkehrsausgaben, vor allem der Verkehrsinfrastruktur, geht.
Die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Straßenverkehrsinfrastruktur bestehen gemäß Richtlinie [(EU) 2022/362] aus Infrastrukturkosten, externen Umweltkosten und Staukosten.
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Gesamtwirschaftliche Bewertung der Einnahmequellen: Verursachungsgerechte Kostenanlastung (Stand des Wissens: 16.11.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?345813
Rechtsvorschriften
[(EU) 2022/362] EU-Richtlinie 2022/362 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?344796

Gedruckt am Sonntag, 22. September 2024 08:41:48