Wechselbrücken im Kombinierten Verkehr
Erstellt am: 02.02.2011 | Stand des Wissens: 06.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Wechselbrücken, auch Wechselaufbauten oder Wechselbehälter genannt, sind abnehmbare, an den Unterseiten mit verstärkten Greifzangenleisten ausgestattete Lastwagenaufbauten, die ein gutes Verhältnis zwischen Nutz- und Eigenlast bieten [ArIs08, S. 747]. Sie werden im Kombinierten Verkehr in Deutschland intensiv genutzt, in der Ostseeregion wiederum selten [BuCl09a; Biel20].
Die Außenmaße der Wechselbrücken wurden 1992 vom europäischen Normenkomitee CEN im Einklang mit den Bestimmungen zu Außenmaßen des Straßengüterverkehrs festgelegt. Die Breite beträgt außen 2,50 Meter und innen 2,44 Meter, was für den Transport von Euro-Paletten von Vorteil ist. Übliche Außenlänge liegen bei 6,25 Metern oder 7,15 Metern. Die gebräuchlichen Wechselbrücken der Länge 7,15 Metern bieten Platz für 15 beziehungsweise 17 Europaletten [Pfoh18, S. 163]. Ihre Zuladung beträgt bis zu 16 Tonnen, sodass ein Lkw mit Anhänger zwei Wechselbrücken transportieren kann [Vahr05].
Es wird zwischen Planen- und Stahlkoffer-Wechselaufbauten unterschieden. Stahlkoffer-Wechselaufbauten besitzen die Eigenschaft, dass sie stabiler, weniger druckempfindlich und dementsprechend bis zu dreifach stapelbar sind - eine Eigenschaft, die zur Ausnutzung der Kapazität insbesondere in der Binnenschifffahrt von Bedeutung ist [ArIs08, S. 747]. Die nicht stapelbaren Planenaufbauten eignen sich in der Praxis vor allem im Kombinierten Verkehr nur für die Verknüpfung Schiene - Straße [Boga08].
Wechselbrücken verfügen über Stützfüße, die vor der Abstellung ausgeklappt werden. Die Standard-Abstellhöhe beträgt 1320 Millimeter [Hoep13]; die Bodenhöhe entspricht also etwa der von Lkw-Ladeflächen. Dadurch weisen sie große logistische Vorteile auch außerhalb des Kombinierten Verkehrs auf. So können sie direkt vor Ladetore, die in der Regel den Abmessungen des Straßengüterverkehrs angepasst sind, abgestellt und be- oder entladen werden, während das Fahrzeug für andere Transportaufträge genutzt wird [BuCl09]. In Speditionsnetzwerken werden Wechselbrücken aufgrund des schnell und ohne weitere technische Hilfsmittel möglichen Umschlags zwischen Straßenfahrzeugen in Begegnungsverkehren eingesetzt [ArIs08; 551780]. Im Kombinierten Verkehr ist bei ausgeklappten Stützfüßen ebenfalls kein Portalkran oder Reachstacker zur Be- und Entladung der Straßenfahrzeuge erforderlich. Der Umschlag von oder zu Güterwagen oder Binnenschiff muss jedoch in der Regel vertikal erfolgen.
Die Außenmaße der Wechselbrücken wurden 1992 vom europäischen Normenkomitee CEN im Einklang mit den Bestimmungen zu Außenmaßen des Straßengüterverkehrs festgelegt. Die Breite beträgt außen 2,50 Meter und innen 2,44 Meter, was für den Transport von Euro-Paletten von Vorteil ist. Übliche Außenlänge liegen bei 6,25 Metern oder 7,15 Metern. Die gebräuchlichen Wechselbrücken der Länge 7,15 Metern bieten Platz für 15 beziehungsweise 17 Europaletten [Pfoh18, S. 163]. Ihre Zuladung beträgt bis zu 16 Tonnen, sodass ein Lkw mit Anhänger zwei Wechselbrücken transportieren kann [Vahr05].
Es wird zwischen Planen- und Stahlkoffer-Wechselaufbauten unterschieden. Stahlkoffer-Wechselaufbauten besitzen die Eigenschaft, dass sie stabiler, weniger druckempfindlich und dementsprechend bis zu dreifach stapelbar sind - eine Eigenschaft, die zur Ausnutzung der Kapazität insbesondere in der Binnenschifffahrt von Bedeutung ist [ArIs08, S. 747]. Die nicht stapelbaren Planenaufbauten eignen sich in der Praxis vor allem im Kombinierten Verkehr nur für die Verknüpfung Schiene - Straße [Boga08].
Wechselbrücken verfügen über Stützfüße, die vor der Abstellung ausgeklappt werden. Die Standard-Abstellhöhe beträgt 1320 Millimeter [Hoep13]; die Bodenhöhe entspricht also etwa der von Lkw-Ladeflächen. Dadurch weisen sie große logistische Vorteile auch außerhalb des Kombinierten Verkehrs auf. So können sie direkt vor Ladetore, die in der Regel den Abmessungen des Straßengüterverkehrs angepasst sind, abgestellt und be- oder entladen werden, während das Fahrzeug für andere Transportaufträge genutzt wird [BuCl09]. In Speditionsnetzwerken werden Wechselbrücken aufgrund des schnell und ohne weitere technische Hilfsmittel möglichen Umschlags zwischen Straßenfahrzeugen in Begegnungsverkehren eingesetzt [ArIs08; 551780]. Im Kombinierten Verkehr ist bei ausgeklappten Stützfüßen ebenfalls kein Portalkran oder Reachstacker zur Be- und Entladung der Straßenfahrzeuge erforderlich. Der Umschlag von oder zu Güterwagen oder Binnenschiff muss jedoch in der Regel vertikal erfolgen.