Intelligente Verkehrssysteme für den Motorisierten Individualverkehr
Erstellt am: 19.01.2011 | Stand des Wissens: 05.03.2025
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Die Nutzung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im motorisierten Individualverkehr (MIV) hat zwei wesentliche Ziele: die Verbesserung von Verkehrssicherheit und Verkehrseffizienz. Diese Ziele können durch Anwendungen verfolgt werden, die steuernd, leitend oder informierend Einfluss auf den Verkehr nehmen. Steuernde, leitende oder informierende IVS können in deren Anwendung entweder alle Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen (kollektiv), oder den einzelnen Fahrenden (individuell) adressieren. Darüber hinaus gibt es noch (individuelle) IVS [TUM04; ASTRA08].
Steuernde Anwendungen haben rechtlich verbindlichen Charakter. Der Fahrende muss sich an die Vorgaben dieser Systeme halten. Dadurch bieten sie die Möglichkeit einer starken Beeinflussung des Verkehrs. Die folgenden steuernden Anwendungen zählen zum Stand der Technik:
Steuernde Anwendungen haben rechtlich verbindlichen Charakter. Der Fahrende muss sich an die Vorgaben dieser Systeme halten. Dadurch bieten sie die Möglichkeit einer starken Beeinflussung des Verkehrs. Die folgenden steuernden Anwendungen zählen zum Stand der Technik:
- Steuerung von Lichtsignalanlagen
- Zuflussregelungen
- Variable Fahrstreifenzuweisung / Seitenstreifenfreigabe
- Streckenbeeinflussung (Geschwindigkeitsvorgaben)
- Parkraumbewirtschaftung
- Zugangskontrolle
Leitende Anwendungen haben empfehlenden Charakter. Der Fahrende ist nicht rechtlich daran gebunden, er kann die Empfehlung akzeptieren, er kann sie aber auch ignorieren. Die Beeinflussung des Verkehrs ist trotzdem wirkungsvoll, sofern sich die Befolgung der Empfehlung wiederholt als vorteilhaft für den Fahrenden herausstellt.
Die folgenden leitenden Anwendungen zählen zum Stand der Technik:
Die folgenden leitenden Anwendungen zählen zum Stand der Technik:
- Wechselwegweisung
- Parkleitsystem
- Individuelle Navigation / Routenplanung
- Geschwindigkeitsempfehlung
Informierende Anwendungen haben informativen Charakter. Der Fahrende kann die Information nutzen, um sein Verhalten anzupassen. Die Information kann auch eine Warnung sein. Sofern die Informationen zuverlässig sind, wird der Fahrende sein Verhalten anpassen und der Verkehr entsprechend beeinflusst. Die folgenden informierenden Anwendungen zählen zum Stand der Technik:
- Straßenparallele Warnung
- Kollektive Parkinformation
- Dynamische Information zu Park-and-ride (P+R)
- Kollektive Verkehrsinformation
- Rundfunkverkehrsinformation
- Individuelle Verkehrsinformation vor und während der Reise (Reiseinformation)
- Wetterinformation/-warnung
- Gefahrenwarnung (Hinderniswarnung, Baustellenwarnung, Stauende-Warnung, Einsatzfahrzeugwarnung, Warnung vor Rotlichtverstoß, Elektronisches Bremslicht, ...)
IVS und sonstige (Komfort-)Anwendungen adressieren nicht direkt die Ziele Verkehrssicherheit und Verkehrseffizienz, sondern sollen vorwiegend dem einzelnen Fahrenden einen Nutzen bringen oder die Erhebung bestimmter Gebühren vereinfachen. Die folgenden Dienste/Anwendungen zählen zum Stand der Technik:
- Infotainment (Information und Entertainment)
- Automatischer Notruf
- Pannenhilfe
- Maut-/Gebührenerhebung
- Diebstahlverfolgung
- Ferndiagnose
- Rest-Rot-Anzeige