Intelligente Verkehrssysteme für den öffentlichen Verkehr
Erstellt am: 19.01.2011 | Stand des Wissens: 05.03.2025
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Intelligente Verkehrssysteme (IVS) können die vier folgenden Aufgaben im öffentlichen Verkehr (ÖV) besitzen:

Die Aufgabe der Sicherung und Steuerung von Verkehrssystemen wird von IVS insbesondere im Bereich des spurgeführten Verkehrs wahrgenommen. Bei den spurgeführten Verkehrsmitteln muss in Deutschland zwischen dem Geltungsbereich der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) und dem Geltungsbereich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) unterschieden werden.
Im Geltungsbereich der EBO erfolgt das Fahren im Blockabstand (fester Abstand zwischen zwei Zügen), da die Länge der Bremswege ein Fahren auf Sicht lediglich in Ausnahmezuständen (zum Beispiel bei Baumaßnahmen oder besonderen Ereignissen) gestattet [Goll18]. Daher wird die Leit- und Sicherungstechnik zur Einstellung und Sicherung der Fahrtwege sowie zur Signalisierung von Fahrbefehlen genutzt. Die Signalisierung kann dabei über am Gleis befindliche Signale oder auf dem Führerstand erfolgen. Zudem kann der Zugführende über Zugbeeinflussungssysteme überwacht und gegebenenfalls eine Notbremsung eingeleitet werden. Dabei werden punktuelle und lineare Zugbeeinflussungssysteme unterschieden, deren Einsatz von der zulässigen Streckengeschwindigkeit abhängig ist [VDB]. Da sich diese Systeme bei den nationalen Bahnen entwickelten, wurde für Europa mit den European Train Control System eine einheitliche Lösung in drei Ausbaustufen geschaffen [DBNe14].
Im Geltungsbereich der BOStrab erfolgt die Fahrt auf Sicht [BOStrab]. Daher kann im Vergleich zum Geltungsbereich der EBO eine deutlich vereinfachte Sicherung vorgenommen werden, die in erster Linie schlecht einsehbare Bereiche und eingleisige Strecken sowie den Verschluss der Weichen (Verhinderung des Umstellens der Weiche unter dem Fahrzeug) umfasst. Die Signalisierung ist an die des Straßenverkehrs angelehnt, jedoch teilweise mit anderen Symbolen realisiert, um Verwechslungen vorzubeugen.
Der Einsatz von IVS zur betrieblichen Leitung erfolgt für alle öffentlichen Verkehrsmittel. Im Bahnverkehr können die zur Sicherung eingesetzten Signale ebenfalls betriebliche Informationen übertragen wie beispielsweise eine Geschwindigkeit, die aus betrieblichen Gründen unter der Streckengeschwindigkeit liegt. Zudem verfügen die Zugbegleiter über Kommunikationsmöglichkeiten, um weitergehende aktuelle Informationen zum Beispiel zur Anschlussgewährung zu erhalten.
Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden diese Systeme meist unter dem Begriff des rechnergestützten Betriebsleitsystems beziehungsweise Intermodal Transport Control System (ITCS) zusammengefasst. Dabei dient das System hauptsächlich der Überwachung der aktuellen Fahrzeugpositionen und zur Disposition bei Störungen.
Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden diese Systeme meist unter dem Begriff des rechnergestützten Betriebsleitsystems beziehungsweise Intermodal Transport Control System (ITCS) zusammengefasst. Dabei dient das System hauptsächlich der Überwachung der aktuellen Fahrzeugpositionen und zur Disposition bei Störungen.
Fahrgastinformationssysteme dienen zur Übermittlung von ÖV-spezifischen sowie Infotainment-Inhalten. Als ÖV-spezifisch können dabei aktuelle Fahrplanlagen beziehungsweise Verspätungen angesehen werden. Unter die Rubrik Infotainment fallen dagegen alle für den Fahrgast bereitgestellten Informationen und Nachrichten, die für die betrieblichen Prozesse des ÖV nicht relevant sind, aber als Serviceleistungen zum Beispiel der Kundenzufriedenheit und -bindung dienen.
Neben IVS bei der Bezahlung kommen zunehmend mobile Fahrkarten Lösungen (Mobile Ticketing) zum Einsatz. Diese Anwendungen werden vorwiegend als Kernapplikation durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen spezifiziert. Zielsetzung des Mobile Ticketing ist eine Reduzierung der Kosten für Systeme zur Fahrscheinerstellung und eine fairere Verrechnung mit dem Kunden.
Um die digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr zu verbessern, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 2015 die Initiative "Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personennahverkehr" gestartet [BMVI16g]. Diese Förderrichtlinie wurde stetig erneuert und aktuell gilt seit dem 06. Mai 2024 die Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme". Nachfolgende Punkte werden dabei insbesondere gefördert [BMDV24]:
- eTicketing und digitale Vernetzung im ÖPNV
- Intelligente Verkehrssysteme (IVS) zur Optimierung des Verkehrsflusses
- Echtzeit-Datenplattformen und Mobilitätsmanagement
- Klimafreundliche und digitale Lösungen für kommunale Verkehrsunternehmen