Rahmenbedingungen für Intelligente Verkehrssysteme
Erstellt am: 16.01.2011 | Stand des Wissens: 05.03.2025
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Die Einführung der Intelligenten Verkehrssysteme (IVS) in Deutschland basiert auf einer klaren, zwischen Politik, Verkehrsträgern, Industrie und Dienstleistern abgestimmten Rollen- und Aufgabenverteilung. Unter dem Dach des Wirtschaftsforums Verkehrstelematik haben Spitzenvertreter aller Beteiligten aus Politik und Wirtschaft unter der Leitung des Bundesverkehrsministeriums verabredet, dass Planung, Organisation und Betrieb von IVS und Telematikdiensten vorrangig privatwirtschaftliche Aufgaben sind. Die Ausnahmen bilden Maßnahmen kollektiven Charakters, die per Gesetz der öffentlichen Hand vorbehalten sind und solche mit hoheitlichem Charakter. Allen Maßnahmen ist gemein, dass nicht eine isolierte Verbesserung des einzelnen Verkehrsträgers das Ziel ist, sondern eine Optimierung des Gesamtverkehrssystems. Die Wirtschaft soll auf der Grundlage eines breiten Wettbewerbs Endgeräte entwickeln, die dem IVS-Nutzenden eine individuelle Auswahl der jeweils gewünschten Dienste ermöglichen. Dabei ist es Aufgabe des Staates, je nach Fortschritt der Entwicklung der IVS und je nach aktuellem Bedarf die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Entfaltung des Marktes zu schaffen.
Die Leitlinien stimmen in hohem Maße mit den verfolgten Zielen der Dienstleister überein. Diese sind zum Beispiel die Erhöhung der Verkehrssicherheit, Flüssighalten des Verkehrs, Vermeidung von Ziel- und Parksuchverkehr sowie Komfort der Verkehrsteilnehmenden. Bekräftigt wird zudem der Wille zur Zusammenarbeit beim Datenaustausch sowie der Nutzung und Aktualisierung von digitalen Straßenkarten.
Der Bund-Länder-Ausschuss Straßenverkehrsordnung, die Bund/Länder-Arbeitsgruppe "Telematik im Verkehr" und die Lenkungsgruppe zum Wirtschaftsforum Verkehrstelematik haben den Richtlinien zugestimmt [BMVBW99d, S. 5].
In Deutschland sind bisher einige der dafür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen worden. Sie fördern private Initiativen und wahren gleichzeitig die Interessen der öffentlichen Hand bei der Entwicklung von IVS und Telematikdiensten [BMVBW99d, S. 2]. Grundlage der öffentlich-privaten Zusammenarbeit in der Verkehrstelematik sind die im Dezember 1995 getroffenen Vereinbarungen des Wirtschaftsforums Verkehrstelematik zur zügigen Einführung von IVS in Deutschland. Ein Beispiel für öffentlich-private Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Intelligenten Verkehrssysteme ist die Verkehrsinformationsagentur Bayern GmbH, die unter anderem das Verkehrsinformationsportal BayernInfo betreibt [VIB11].
Aufgrund der häufigen Veränderungen der technischen Voraussetzungen ist eine kontinuierliche Forschung und Entwicklung im Bereich der IVS sicherzustellen. Neben den Rahmenprogrammen der Europäischen Union stellen auf nationaler Ebene verschiedene Bundesministerien gezielt Mittel im Rahmen von Förderprogrammen zur Verfügung, die eine optimale Nutzung der technischen Möglichkeiten zum Ziel haben.
Die tatsächliche Einführung von IVS und deren Maßnahmen erfordert jeweils eine ausreichende Finanzierung. Für Dienste in privater Hand muss in aller Regel ein profitables Geschäftsmodell bestehen. Die öffentliche Hand kann hier durch Anschubfinanzierungen oder auch im Rahmen einer öffentlich privaten Partnerschaft unterstützen. Bei manchen Technologien ist gegebenenfalls die Errichtung einer geeigneten Infrastruktur zum Beispiel zur Datenerfassung erforderlich.
Des Weiteren sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Sie regeln zum einen die Erforderlichkeit von IVS und zum anderen die Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von Telematikmaßnahmen [EU 2023/2661]. Hier sind die Konflikte zwischen dem Mobilitätsdatengesetz und der DSGVO zu beachten. Dabei sind vor allem Fragen zur Datenerfassung, zur Datenüberlassung und zum Datenschutz zu klären und die Form der Zusammenarbeit sicherzustellen [CMS23]. Solche, in enger Kooperation mit der Wirtschaft geschaffenen Rahmenbedingungen sind zum Beispiel:
- das Muster eines Straßenbenutzungsvertrages zur Mitbenutzung von Bundesfernstraßen und Brücken in der Unterhaltungslast des Bundes zum Bau und Betrieb von Informationssystemen,
- die Vereinbarungen zu Leitlinien für die Gestaltung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen in Kraftfahrzeugen,
- die Leitlinien für die öffentlich-private Zusammenarbeit bei Telematikdiensten,
- der Mustervertrag über die Überlassung verkehrsrelevanter Daten zwischen Kommunen und privaten Dienstleistern und
- der Mustervertrag zur Abgabe und zum Verkauf von Verkehrsdaten aus Verkehrsrechnerzentralen des Bundes.
Eine angestrebte Änderung der Gesetzgebung sieht vor, dass der Datenaustausch in Zukunft umgekehrt werden kann. Unter dieser Neuerung sollen Unternehmen und Verkehrsdienstleister verpflichtet werden erhobene Daten in einheitlicher Form für die weitere Verwendung zur Verfügung stellen. Entsprechende Entwürfe sind in der Beratung [CMS23].