Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Kosten der Infrastrukturbereitstellung und -nutzung

Erstellt am: 06.12.2010 | Stand des Wissens: 24.02.2025

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics

Die Preiserhebung für die Inanspruchnahme der Verkehrsinfrastruktur orientiert sich in der Regel an den Kosten der Bereitstellung und Nutzung. Diese Kosten können unterschiedlich definiert sein. Daraus lassen sich verschiedene Prinzipien der Preiserhebung ableiten.

Ein Verkehrssystem besteht aus der Infrastruktur (Strecken, Knoten, Bahnhöfe, Versorgungs- und Kommunikationseinrichtungen, Betriebs- und Überwachungsorganisation) und der Suprastruktur für seine Nutzung (Fahrzeuge, Nutzerorganisationen).

Je nach Betrachtung oder Problemstellung sind daher verschiedene Kostenbegriffe zu unterscheiden:
  • Infrastrukturkosten und Nutzerkosten
  • Fixe und variable Kosten (kurzfristig und langfristig)
  • Nutzerkosten
  • Gesamtkosten beziehungsweise Vollkosten, Durchschnittskosten und Grenzkosten (kurzfristig und langfristig)
  • Interne und externe Kosten (Umweltschäden, Schäden für Nicht-Nutzer)
  • Individuelle, private und soziale Kosten.
Eine wesentliche Eigenschaft von Infrastrukturen ist es, dass durch einen Kapazitätsausbau die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen überproportional zum zusätzlichen Kapitaleinsatz steigt. Die langfristige Kostenfunktion hat einen degressiven Charakter, weshalb die langfristigen Durchschnittskosten ebenfalls mit zunehmender Nachfrage fallen.

Neben den fallenden langfristigen Durchschnittskostenfunktionen für einzelne Infrastruktureinrichtungen stellt der Vernetzungsgrad von verschiedenen Infrastruktureinrichtungen untereinander eine weitere Ursache für die Herausbildung eines natürlichen Monopols dar. Bewegungen innerhalb verschiedener Netzteile eines Betreibers sind leichter möglich als solche, die neben der Ortsveränderung selbst noch einen Wechsel zwischen verschiedenen Betreibern (wie zum Beispiel auch zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln) erfordern. Ein gesamtes Netz eines Betreibers eröffnet zudem eine größere Anzahl an erreichbaren Zielen und Umgehungsmöglichkeiten innerhalb des Netzes (zum Beispiel bei Stau). Diese letztgenannten Eigenschaften beschreiben eine Zunahme des Nutzens eines Infrastrukturnetzes mit steigender Netzgröße. Das hat wohlfahrtsökonomisch den gleichen Effekt wie sinkende Kosten für die Nutzer.
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Formen der Bepreisung zur Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur (Stand des Wissens: 12.03.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?335946
Weiterführende Literatur
[BMVBS07z] Rommerskirchen, Stefan, Rothengatter, Werner, Liedtke, Gernot, Scholz, Aaron, Leypoldt, Patrick, Greinus, Anne Aktualisierung der Wegekostenrechnung für die Bundesfernstraßen in Deutschland, 2007/12/31
[Knie07a] Knieps, Günter Netzökonomie, Gabler/ Wiesbaden , 2007
[Aber09a] Aberle, Gerd Transportwirtschaft, Einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Grundlagen, Oldenbourg/ München , 2009
Glossar
Suprastruktur
Gegenbegriff zu Infrastruktur. Die Suprastruktur umfasst alle Einrichtungen, die für Transport-, Umschlag- und Lager- sowie Beschaffungs- und Verarbeitungsprozesse innerhalb einer Verkehrsanlage, wie einem Seehafen, nötig sind. In einem Hafen gehören zur Suprastruktur beispielsweise Kräne, Lager- und Kühlhäuser sowie Bürokomplexe. Im Gegensatz zur Infrastruktur wird die Suprastruktur häufig nicht von der öffentlichen Hand finanziert, sondern von den Betreibergesellschaften beschafft, gewartet und entsorgt.
Grenzkosten
Die Grenzkosten des Faktoreinsatzes bezeichnen die zusätzlichen Kosten, die für den Einsatz jeweils einer zusätzlichen Faktoreinheit entstehen oder anders ausgedrückt: sie bezeichnen die Kosten der jeweils "letzten" Faktoreinheit. Da nur die variablen Kosten sich verändern, gehen auch nur diese in die Grenzkosten ein. Fixe Kosten werden nicht berücksichtigt.
Die Grenzkosten des Faktoreinsatzes entsprechen im allgemeinen, das heißt bei proportionalen variablen Kosten, den variablen Durchschnittskosten. Weist jedoch die Funktion der variablen Kosten einen diskontinuierlichen Verlauf auf, weil beispielsweise ab einer bestimmten Grenze variable Abschreibungen entstehen, dann müssen die variablen Kosten der letzten Faktoreinheit zur Bestimmung der Grenzkosten herangezogen werden.
Externe Kosten Kosten, die nicht vom eigentlichen Verursacher, sondern von der Allgemeinheit getragen werden und deshalb nicht in den Marktpreisen enthalten sind, werden als externe Kosten bezeichnet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?335387

Gedruckt am Sonntag, 16. März 2025 15:56:42