Abgrenzung des Emissionshandels zu anderen Erscheinungsformen der Kohlenstoffregulierung
Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 15.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
In der Wissenslandkarte "Handel mit CO2-Emissionszertifikaten" wird vor allem der Cap-and-Trade-Ansatz für Emissionshandelssysteme durch eine absolute Obergrenze diskutiert. Der Europäische Emissionshandel (EU ETS 1) bildet hierfür ein Musterbeispiel. Es existieren allerdings auch andere Erscheinungsformen der marktbasierten Kohlenstoffregulierung.
Insbesondere auf globaler oder völkerrechtlicher Ebene sind auch andere Formen verbreitet. Ein Beispiel hierfür stellen Crediting-Mechanismen dar, die sich auf die Zuteilung von Emissionsgutschriften konzentrieren. Crediting-Mechanismen waren im mittlerweile ausgelaufenen Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997 vorgesehen und sind im aktuell geltenden Pariser Übereinkommen aus dem Jahr 2015 normiert. Teils bestehen auch Verknüpfungen zwischen Emissionshandelssystemen und Crediting-Mechanismen, was die Nutzung von im Crediting-Mechanismus generierten Gutschriften in Emissionshandelssystemen ermöglicht. Diese Option bestand in der Vergangenheit zwischen internationalen Crediting-Mechanismen (Clean Development Mechanism, CDM und Joint Implementation, JI) und dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS 1). Nachdem die Übertragung teils ökologisch fragwürdiger Zertifikate zur Überallokation im EU ETS 1 beigetragen hatte, wurde diese Möglichkeit wieder eingestellt [Verd22; S. 31].
Auch gewinnen, neben staatlich-regulierten Systemen, nicht-staatlich regulierte Kohlenstoffmärkte (sogenannte voluntary carbon markets) zunehmend an Bedeutung.
Insbesondere auf globaler oder völkerrechtlicher Ebene sind auch andere Formen verbreitet. Ein Beispiel hierfür stellen Crediting-Mechanismen dar, die sich auf die Zuteilung von Emissionsgutschriften konzentrieren. Crediting-Mechanismen waren im mittlerweile ausgelaufenen Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997 vorgesehen und sind im aktuell geltenden Pariser Übereinkommen aus dem Jahr 2015 normiert. Teils bestehen auch Verknüpfungen zwischen Emissionshandelssystemen und Crediting-Mechanismen, was die Nutzung von im Crediting-Mechanismus generierten Gutschriften in Emissionshandelssystemen ermöglicht. Diese Option bestand in der Vergangenheit zwischen internationalen Crediting-Mechanismen (Clean Development Mechanism, CDM und Joint Implementation, JI) und dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS 1). Nachdem die Übertragung teils ökologisch fragwürdiger Zertifikate zur Überallokation im EU ETS 1 beigetragen hatte, wurde diese Möglichkeit wieder eingestellt [Verd22; S. 31].
Auch gewinnen, neben staatlich-regulierten Systemen, nicht-staatlich regulierte Kohlenstoffmärkte (sogenannte voluntary carbon markets) zunehmend an Bedeutung.