Barrierefreier Zugang zum ÖPNV
Erstellt am: 28.01.2003 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Verkehrsangeboten ist eine wesentliche Voraussetzung zur Nutzung dieser Angebote von älteren und mobilitätseingeschränkten Personen. Die Abbildung 1 zeigt, welche Bedeutung eine Verbesserung der Erreichbarkeit von Bahnhöfen oder Haltestellen bezüglich einer Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs für ältere Menschen einnimmt. Vergleichsweise ist dazu die Einschätzung von Verkehrsexperten dargestellt.
Abbildung 1: Bedeutung der Verbesserung der Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote für ältere Autofahrer [BMFSFJ02]
Danach erachten 70 Prozent der älteren Autofahrer Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Umsteigeplätzen zumindest als wichtig [BMFSFJ02].
Ein ähnliches Bild zeigt sich bezüglich einer Verkürzung von Fußwegen vom Pkw/Fahrrad zum Bahnhof/Haltestelle in der Abbildung 2. Annährend zwei Drittel der älteren Autofahrer empfinden Lösungen zur Reduktion von Fußwegen zumindest wichtig. Allerdings wird dieses Problemfeld von Experten signifikant höher gewichtet [BMFSFJ02].
Ein ähnliches Bild zeigt sich bezüglich einer Verkürzung von Fußwegen vom Pkw/Fahrrad zum Bahnhof/Haltestelle in der Abbildung 2. Annährend zwei Drittel der älteren Autofahrer empfinden Lösungen zur Reduktion von Fußwegen zumindest wichtig. Allerdings wird dieses Problemfeld von Experten signifikant höher gewichtet [BMFSFJ02].
Abb. 2:Abbildung 2: Bedeutung einer Fußwegverkürzung zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher Verkehrsangebote für ältere Menschen [BMFSFJ02]
Generell soll der ÖPNV zur Gewährleistung der Mobilität von Behinderten eine geschlossene barrierefreie Beförderungskette vom Ausgangs- beziehungsweise Zielort zur Haltestelle, wie etwa von der Wohnung, über Haltestellen und Verkehrsmittel, inklusive eventuell notwendiger Umsteigevorgänge bis zum Ziel und zurück anstreben.
Dazu sind neben barrierefreien Zu- und Abgangswegen sowie barrierefreier Fahrzeuge und Haltestellen aus Sicht der Netzgestaltung folgende Aspekte wesentlich:
Dazu sind neben barrierefreien Zu- und Abgangswegen sowie barrierefreier Fahrzeuge und Haltestellen aus Sicht der Netzgestaltung folgende Aspekte wesentlich:
- Kurze Zu- und Abgangswege zu Haltestellen, da insbesondere in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen sehr empfindlich gegenüber Fußwegen sind. Empfohlen werden maximale Einzugsbereiche für Bus- und Straßenbahnhaltestellen von 300 bis 350 Meter für Innenstadtbereiche, 350 bis 400 Meter für Vorortbereiche und 450 bis 500 Meter für Außengebiete [BMVBW97].
- Minimierung des Umsteigens, da mobilitätsbehinderte Personen aufgrund der eingeschränkten Beweglichkeit noch mehr als in ihrer Mobilität nicht eingeschränkte Personen Direktfahrten bevorzugen.
- Barrierefreies Umsteigen, also ist ein Umsteigen unvermeidlich, so sind die Umsteigewege inklusive der Höhendifferenzen zu minimieren, die Anlage übersichtlich zu gestalten, die Informationen leicht erfassbarer anzuordnen [vgl. HBVA11].