Kostenallokation zur Ermittlung der Lkw-Maut
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.12.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Die ermittelten Gesamtkosten werden mithilfe von Aufteilungsschlüsseln den Nutzergruppen zugeordnet. Aufgrund des hohen Detaillierungsgrades der vorliegenden Rechnung ist es möglich, einen Großteil der Kostenzuweisungsproblematik auf Basis von ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen zu behandeln. Dies führt zu einer gestaffelten Kostenaufteilung nach Verursachungs- und Veranlassungsgrundsätzen. Die Methodik für die Allokation der Infrastrukturkosten und die Allokationsschlüssel sind in der Wegekostenrechnungen der Jahre 2013, 2018 und 2023 identisch. Die Kostenallaktion folgt verschiedenen Allokationsprinzipien und ermöglicht es, die Kosten verursachungs- und veranlassungsgerecht zuzuordnen. Dabei wird insbesondere die Fahrleistung, also die zurückgelegte Strecke je Fahrzeug im bemauteten Bundesfernstraßennetz berücksichtigt. Da Fahrzeuge je nach Fahrzeuggewicht unterschiedlich stark zur Abnutzung der Infrastruktur und damit zum Erhaltungsbedarf beitragen und aufgrund unterschiedlicher Fahrzeuglängen einen größeren oder kleineren Platzbedarf haben, werden die kosten veranlassungsgerecht auf verschiedene Fahrzeugklassen verteilt. Schließlich wird zwischen verschiedenen Infrastrukturelemente beziehungsweise -abschnitte und Kostenpositionen (zum Beispiel laufende Kosten oder Abschreibung) differenziert betrachtet [BMDV21t].
Es wird nach fünf Allokationsprinzipien unterschieden:
- "verursachungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von Achslastäquivalenzziffern (AASHO-Faktoren),
- veranlassungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von gewichtsabhängig definierten Äquivalenzziffern,
- veranlassungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von Lärmemissionsziffern,
- kapazitätsabhängige Anlastung von Kosten auf Basis von Kapazitätsäquivalenzziffern,
- proportionale Anlastung von Kosten (insbesondere Allgemeinkosten)". [BMDV21t]