EU-Politik zum Ausbau europäischer Binnenwasserstraßen
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 18.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Ein wesentliches Ziel der europäischen Verkehrspolitik stellt die Verlagerung des Güterverkehres von der Straße auf die Schiene und die Binnenwasserstraßen dar. Rund 75 Prozent der Inlandfracht, welche derzeit auf der Straße transportiert wird, sollen laut der neuen Richtlinie der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 auf die beiden alternativen Verkehrsträger verlagert werden. Damit verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die durch den gesamten Verkehr verursachten CO2-Emissionen um 90 Prozent zu senken. Konkret soll dabei eine Zunahme der Anzahl der Binnenschifffahrten von 25 Prozent bis zum Jahr 2030 und 50 Prozent bis zum Jahr 2050 erreicht werden. [EuKom20d]
Aufgrund von niedrigen Investitionen der EU-Mitgliedstaaten in den Ausbau und Erhalt von Wasserstraßen sind diese Ziele jedoch gefährdet. Die EU stellt ihren Mitgliedstaaten deshalb finanzielle Hilfen im Rahmen verschiedener Förderprogramme, wie dem Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V), beim Wasserstraßenausbau zur Verfügung [EuKom21]. Ein wichtiges Maßnahmenprogramm zur Förderung der europäischen Binnenschifffahrt stellt "NAIADES" dar, ein integriertes europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt. Das Ziel von NAIADES ist es, die Binnenschifffahrt durch die Beseitigung infrastruktureller Engpässe zu stärken und Hemmnisse zum Beispiel in Hinblick auf die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern abzubauen, um die Binnenschifffahrt attraktiver für die Inlandfracht zu gestalten und damit den intermodalen Transport besser einzubinden. NAIADES I (2006 bis 2013) bestand aus den sechs Maßnahmenfeldern Märkte, Flotte, Beschäftigung und Qualifizierung, Image sowie Infrastruktur. Der Bereich Infrastruktur konzentrierte sich auf die Beseitigung von Engpässen im Wasserstraßennetz. Zudem wurde ein Schwerpunkt auf den Austausch von Informationen zur Verkehrsteuerung gelegt, um die Effizienz und Sicherheit der Binnenschifffahrt zu stärken. [KOM06] Im Jahr 2014 trat das Nachfolgeprogramm NAIADES II in Kraft [EurKom13]. Aktuell befindet sich das NAIADES-Programm in der dritten Förderphase, die im Juni 2021 startete. NAIADES III soll als Aktionsplan für den Ausbau und die Verlagerung des Verkehrs auf die Binnenschifffahrt bis zum Jahr 2027 dienen. Durch das Aktionsprogramm sollen die Zustände der Wasserstraßen und deren Vernetzung ausgebaut werden. Dabei spielt vor allem die Digitalisierung und Ausbildung neuer Fachkräfte eine wichtige Rolle. [EuKom21a]
Ein weiteres Maßnahmenprogramm zum Ausbau der europäischen Binnenwasserstraßen stellen die Leitlinien für den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes dar. Diese wurden im Jahr 2013 von der EU grundlegend überarbeitet, um dem fortschreitenden Klimawandel, dem Fehlen einer gesamteuropäischen Verkehrsplanungsperspektive und Verzögerungen bei der Fertigstellung grenzüberschreitender Verkehrsinfrastrukturprojekte entgegenzuwirken. Das TEN-V Netzwerk umfasst drei Ebenen: das Kernnetz, das erweiterte Kernnetz und das Gesamtnetz. Engpässe im Kernnetz sollen prioritär behandelt und bis zum Jahr 2030 beseitigt werden, das erweiterte Kernnetz soll bis 2040 abgeschlossen sein, und das Gesamtnetz soll bis 2050 vollständig umgesetzt werden. Das Kernnetz beinhaltet dabei das gesamte TEN-V-Wasserstraßennetz. [BMDV21b]
Der Ausbau des TEN-V wird durch das im Jahr 2021 aufgesetzte Finanzierungsinstrument "Connecting Europe Facility 2" (CEF2) unterstützt. CEF2 ist im Verkehrssektor zwischen den Jahren 2021 bis 2027 mit einem Etat von 25,8 Milliarden Euro ausgestattet und deckt circa 15 Prozent des europäischen Infrastrukturfinanzierungsbedarfs, wobei gemäß Artikel 15 des CEF2 in Deutschland Binnenwasserprojekte mit bis zu 50 Prozent von der EU bezuschusst werden. [BMDV21b; EuKom21]
Ein weiteres Maßnahmenprogramm zum Ausbau der europäischen Binnenwasserstraßen stellen die Leitlinien für den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes dar. Diese wurden im Jahr 2013 von der EU grundlegend überarbeitet, um dem fortschreitenden Klimawandel, dem Fehlen einer gesamteuropäischen Verkehrsplanungsperspektive und Verzögerungen bei der Fertigstellung grenzüberschreitender Verkehrsinfrastrukturprojekte entgegenzuwirken. Das TEN-V Netzwerk umfasst drei Ebenen: das Kernnetz, das erweiterte Kernnetz und das Gesamtnetz. Engpässe im Kernnetz sollen prioritär behandelt und bis zum Jahr 2030 beseitigt werden, das erweiterte Kernnetz soll bis 2040 abgeschlossen sein, und das Gesamtnetz soll bis 2050 vollständig umgesetzt werden. Das Kernnetz beinhaltet dabei das gesamte TEN-V-Wasserstraßennetz. [BMDV21b]
Der Ausbau des TEN-V wird durch das im Jahr 2021 aufgesetzte Finanzierungsinstrument "Connecting Europe Facility 2" (CEF2) unterstützt. CEF2 ist im Verkehrssektor zwischen den Jahren 2021 bis 2027 mit einem Etat von 25,8 Milliarden Euro ausgestattet und deckt circa 15 Prozent des europäischen Infrastrukturfinanzierungsbedarfs, wobei gemäß Artikel 15 des CEF2 in Deutschland Binnenwasserprojekte mit bis zu 50 Prozent von der EU bezuschusst werden. [BMDV21b; EuKom21]