Politische Ziele der Lkw-Maut
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Im Jahre 1999 setzte die Bundesregierung eine Expertenkommission ein, die sich mit langfristigen Alternativen zur Finanzierung der Bundesverkehrswege auseinandersetzen sollte (Pällmann-Kommission). Hierbei ging es insbesondere um Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des Bundeshaushalts. Zur langfristigen Qualitätserhaltung forderte die Kommission den generellen Übergang von einer Steuer- zu einer Nutzerfinanzierung der Verkehrswege und insbesondere der Bundesfernstraßen [Päll00]. Hierdurch wird die Infrastrukturfinanzierung unabhängig von der aktuellen Haushaltssituation und Investitionen können zu optimalen Zeitpunkten durchgeführt werden. Die erzielten Einnahmen sind direkt dem Infrastrukturbereich zuzuführen, so die Empfehlung der Kommission.
Der erste Schritt zu einer Nutzerfinanzierung wurde durch die Einführung der Lkw-Maut vollzogen. Kosten, die im Rahmen von Straßenverkehrsinvestitionen (Ausbau-, Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen) anfallen, werden anteilig von den Nutzern der Infrastruktur getragen. Bei der Mauthöhe ist sicherzustellen, dass alle Nutzer fair und gleich behandelt werden.
Neben den genannten Finanzierungsgründen verfolgte die Einführung der Lkw Maut die folgenden politischen Ziele:
Der erste Schritt zu einer Nutzerfinanzierung wurde durch die Einführung der Lkw-Maut vollzogen. Kosten, die im Rahmen von Straßenverkehrsinvestitionen (Ausbau-, Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen) anfallen, werden anteilig von den Nutzern der Infrastruktur getragen. Bei der Mauthöhe ist sicherzustellen, dass alle Nutzer fair und gleich behandelt werden.
Neben den genannten Finanzierungsgründen verfolgte die Einführung der Lkw Maut die folgenden politischen Ziele:
- Verkehrsverlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene (Entlastungseffekte auf den Fernstraßen, positive ökologische Effekte, wirtschaftliche Stärkung der Bahnen).
- Stärkung des deutschen Fuhrgewerbes (Schaffung gleicher Rahmenbedingungen),
- Harmonisierung des deutschen Straßensystems mit den europäischen Direktiven (u.a. EU-Richtlinie [1999/62/EGa]),
- Integrierte Verkehrspolitik durch Gleichbehandlung der Verkehrsträger,
- Reduzierung externer Effekte des Lkw-Verkehrs.