Maßnahmen zur Minderung von Luftverkehrsschadstoffen
Erstellt am: 29.06.2005 | Stand des Wissens: 27.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Um die Luftverkehrsschadstoffe zu reduzieren, können administrative, betriebliche und technische Maßnahmen ergriffen werden. Diese sollten sowohl den Anforderungen für einen sicheren Flugbetrieb entsprechen als auch den nachhaltigen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen gerecht werden.
Administrative Maßnahmen
Es gibt verschiedene administrative Maßnahmen zur Reduzierung von Luftverkehrsschadstoffen, die von verschiedenen Akteuren umgesetzt werden können. Die folgenden Beispiele zeigen, dass sie sowohl international, national als auch flughafenspezifisch sein können:
Es gibt verschiedene administrative Maßnahmen zur Reduzierung von Luftverkehrsschadstoffen, die von verschiedenen Akteuren umgesetzt werden können. Die folgenden Beispiele zeigen, dass sie sowohl international, national als auch flughafenspezifisch sein können:
- Die Festlegung von Grenzwerten für Schadstoffe wie HC (Kohlenwasserstoffe), CO (Kohlenmonoxid), NOx (Stickoxide) und Ruß durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ist eine Richtlinie, die von Luftverkehrsbetreibern, einschließlich Luftfahrzeugherstellern und Luftverkehrsgesellschaften, durch geeignete Maßnahmen erfüllt werden muss.
- Auf nationaler Ebene sind durch den Gesetzgeber Schranken in Form von Gesetzen, Vorschriften, et cetera definiert, welche den Flugbetrieb lediglich unter der Bedingung der Einhaltung dieser Schranken zulassen. Als wesentliche Gesetze bezüglich der Reduktion von Schadstoffen in Deutschland, sind das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] und das Bundesimmissionsschutzgesetz [BImSchGa] zu nennen. Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung [KSG] sowie der Klimaschutzplan 2050 geben den nachhaltigen Rahmen vor [BReg22a; BMUB16c]. Von besonderer Wichtigkeit ist zusätzlich der 2020 von den Unternehmen der deutschen Luftverkehrswirtschaft vorgelegte Masterplan [BDL20b]. Dieser sieht vor, dass bis 2050 die Flotten mit modernen Flugzeugen erneuert und alternative Flugkraftstoffe eingesetzt werden. Auch sollen Flughäfen CO2-neutral und Flugrouten effizienter werden. Des Weiteren soll der Intermodalverkehr gestärkt und der Verkehr auf die Schiene verlagert werden. Zusammen mit einer wettbewerbsneutralen CO2-Bepreisung (Emissionshandelsystem) sowie weiteren Maßnahmen, soll so das Ziel von einem CO2-neutralen Flugverkehr in Europa im Jahr 2050 erreicht werden [EuP22]. Auf internationaler Ebene wurde die Vision emissionsfreier Luftverkehr ab 2050 von der Air Transport Action Group (ATAG) im Waypoint 2050 Report dargestellt [ATAG21]. Zudem wurden im Rahmen der EU-Initiative "Fit for 55" eine Reihe von politischen Maßnahmen beschlossen, die auch den Luftverkehr betreffen wie die seit dem 15.05.2023 geltende Novellierung der Emissionshandelsrichtlinie [GrWi23]. Zudem schreibt das Europäische Klimaschutzgesetz [2021/1119 ] einige Richtwerte als binden vor.
- Die Erhebung von Landeentgelten durch die Flugplätze selbst, gibt diesen die Möglichkeit schadstoff- und lärmarme Luftfahrzeuge mit geringeren Entgelten zu belegen und somit ein Verhältnis zwischen Entgeltstruktur und Umweltwirkung zu schaffen.
Letztlich können administrative Maßnahmen nur ein Anforderungsprofil für die Schadstoffreduktion darstellen. Die tatsächliche Umsetzung dieser Anforderungen und somit auch der administrativen Maßnahmen erfordert jedoch die Umsetzung technischer und betrieblicher Maßnahmen.
Technische Maßnahmen
Die Reduktion der Schadstoffemissionen des Luftverkehrs durch technische Maßnahmen sind vorranging durch die optimierten Konstruktionen des Luftfahrzeuges selbst und dessen Antrieb zu erzielen (zum Beispiel durch verbesserte Aerodynamik und Antriebskonzepte, welche den Bau eines leichteren Flugzeuges ermöglichen, was wiederum zu weniger Kraftstoffverbrauch führt). Zudem sind die Luftfahrzeughersteller und Triebwerksentwickler in einer besonderen Verantwortung die Lärm- und Schadstoffemission durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Die Reduktion der Schadstoffemissionen des Luftverkehrs durch technische Maßnahmen sind vorranging durch die optimierten Konstruktionen des Luftfahrzeuges selbst und dessen Antrieb zu erzielen (zum Beispiel durch verbesserte Aerodynamik und Antriebskonzepte, welche den Bau eines leichteren Flugzeuges ermöglichen, was wiederum zu weniger Kraftstoffverbrauch führt). Zudem sind die Luftfahrzeughersteller und Triebwerksentwickler in einer besonderen Verantwortung die Lärm- und Schadstoffemission durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Betriebliche Maßnahmen
Schadstoffarme Flugbetriebsverfahren, bei denen optimal Steig- und Fluggeschwindigkeiten im Reiseflug eingehalten werden, ebenso wie ein Flughöhenprofil, welches bezogen auf den Brennstoffverbrauch optimal ist, gehören zu den betrieblichen Maßnahmen. Darüber hinaus gibt es verschiedene innovative Ansätze im Bereich des Air Traffic Managements (ATM), Emissionen zu reduzieren, wie zum Beispiel durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz [EuKo20h].
Schadstoffarme Flugbetriebsverfahren, bei denen optimal Steig- und Fluggeschwindigkeiten im Reiseflug eingehalten werden, ebenso wie ein Flughöhenprofil, welches bezogen auf den Brennstoffverbrauch optimal ist, gehören zu den betrieblichen Maßnahmen. Darüber hinaus gibt es verschiedene innovative Ansätze im Bereich des Air Traffic Managements (ATM), Emissionen zu reduzieren, wie zum Beispiel durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz [EuKo20h].
Verschiedene Akteure auf nationaler und internationaler Ebene entwerfen Konzepte zur Verringerung der Emissionen im Luftverkehr. Sie gliedern sich in wirtschaftliche Gruppierungen (International Air Transport Association (IATA), Luftverkehrsgesellschaften), staatliche/öffentliche Institutionen, wie Bundesregierung, Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), Europäische Union oder Bundestag und die Nichtregierungsorganisationen, wie beispielsweise Center for Clean Air Policy (CCAP), Germanwatch, International Coalition for Sustainable Aviation (ICSA), Greenskies oder Transport & Envrionment (T&E).
Dabei vertritt jede Gruppierung vornehmlich eigene Interessen und es obliegt den staatlichen Institutionen im Interessenkonflikt zu vermitteln und angemessene politische Lösungen zu finden.
Dabei vertritt jede Gruppierung vornehmlich eigene Interessen und es obliegt den staatlichen Institutionen im Interessenkonflikt zu vermitteln und angemessene politische Lösungen zu finden.