Ausbau von Wasserstraßen in Deutschland
Erstellt am: 15.10.2004 | Stand des Wissens: 20.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Die Infrastruktur in Form der Binnenwasserstraßen und Binnenhäfen ist von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt. Der Einsatz möglicher Schiffstypen richtet sich nach den Eigenschaften der Wasserstraßen und ist ausschlaggebend für die Kosten des Binnenschifftransports [WSV22, Hild08].
Der im Jahr 2016 verabschiedete Bundesverkehrswegplan (BVWP) 2030 sieht 24,5 Milliarden Euro (9,1 Prozent) seines rund 270 Milliarden Euro umfassenden Finanzvolumens für den Erhalt, Aus- und Neubau von Wasserstraßen vor. Dies entspricht einer Steigerung der Investitionen in die Bundeswasserstraßen um 110 Prozent im Vergleich zu dem BVWP 2003, welcher lediglich 11,7 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen bereithielt. In dem bis zum Jahr 2015 gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 waren 25 Wasserstraßenausbauvorhaben des "vordringlichen Bedarfs" mit einem Investitionsvolumen von 5,1 Milliarden Euro ausgewiesen [BMVBS03]. Bis zum Jahr 2015 wurden die Planungen des BVWP 2003 jedoch nur geringfügig umgesetzt. Als wesentliche Ursachen hierfür gelten die unzureichenden Finanzierungen der Ausbauprojekte sowie Planungs- und Akzeptanzprobleme [HK13].
Ende des Jahres 2016 folgte das Wasserstraßenausbaugesetz [WaStrAbG], womit zukünftig, wie bereits beim Bundesfernstraßen- und Bundesschienenwegenetz, der Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßennetzes durch Gesetze beschlossen wird. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurde der Bedarfsplan der Wasserstraßen erweitert, sodass letztlich 24 Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro als "Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs" in den Bedarfsplan aufgenommen wurden. Als besonders dringlich gelten sieben Vorhaben, die sich der Engpassbeseitigung widmen und die höchsten Nutzen-Kosten-Werte ergeben. Zu diesen Vorhaben zählt die Vergrößerung der Abladetiefe der Fahrinnen am Mittelrhein, die Fahrrinnenvertiefung des Untermains von der Mündung des Rheins bis Aschaffenburg, die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals, die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) [BMVI16ah].
Der im Jahr 2016 verabschiedete Bundesverkehrswegplan (BVWP) 2030 sieht 24,5 Milliarden Euro (9,1 Prozent) seines rund 270 Milliarden Euro umfassenden Finanzvolumens für den Erhalt, Aus- und Neubau von Wasserstraßen vor. Dies entspricht einer Steigerung der Investitionen in die Bundeswasserstraßen um 110 Prozent im Vergleich zu dem BVWP 2003, welcher lediglich 11,7 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen bereithielt. In dem bis zum Jahr 2015 gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 waren 25 Wasserstraßenausbauvorhaben des "vordringlichen Bedarfs" mit einem Investitionsvolumen von 5,1 Milliarden Euro ausgewiesen [BMVBS03]. Bis zum Jahr 2015 wurden die Planungen des BVWP 2003 jedoch nur geringfügig umgesetzt. Als wesentliche Ursachen hierfür gelten die unzureichenden Finanzierungen der Ausbauprojekte sowie Planungs- und Akzeptanzprobleme [HK13].
Ende des Jahres 2016 folgte das Wasserstraßenausbaugesetz [WaStrAbG], womit zukünftig, wie bereits beim Bundesfernstraßen- und Bundesschienenwegenetz, der Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßennetzes durch Gesetze beschlossen wird. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurde der Bedarfsplan der Wasserstraßen erweitert, sodass letztlich 24 Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro als "Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs" in den Bedarfsplan aufgenommen wurden. Als besonders dringlich gelten sieben Vorhaben, die sich der Engpassbeseitigung widmen und die höchsten Nutzen-Kosten-Werte ergeben. Zu diesen Vorhaben zählt die Vergrößerung der Abladetiefe der Fahrinnen am Mittelrhein, die Fahrrinnenvertiefung des Untermains von der Mündung des Rheins bis Aschaffenburg, die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals, die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) [BMVI16ah].
Abb.1: Gesamtvolumen des BVWP 2030 nach Verkehrsträger und Verwendungsart [BMVI16ah] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Wie die Abbildung 1 zeigt, entfallen insgesamt 16,2 Milliarden Euro auf Ersatz- sowie Erhaltungsinvestitionen der Bundeswasserstraßen. Am Investitionsvolumen für Aus- und Neubauprojekte (2016 bis 2030) beträgt der Anteil der Wasserstraße 4,3 Prozent (im Schnitt 0,2 Milliarden Euro pro Jahr), wobei weitere 3,5 Milliarden Euro für den Abschluss von Projekten eingeplant sind, deren Vollendung das Jahr 2030 überschreiten werden [BMVI16ah].Zu den kostenintensivsten und umfangreichsten Vorhaben mit vordringlichen Bedarf zählt die erwähnte Fahrrinnenvertiefung des Nord-Ostsee-Kanal. Dort sind unter anderem der Ausbau der Oststrecke für 260 Millionen Euro, die Vertiefung des gesamten Kanals inklusive Engpassbeseitigung für über 263 Millionen Euro und eine Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 398 Millionen Euro geplant.
Der größte Anteil der finanziellen Mittel von 1,8 Milliarden Euro für die neuen Vorhaben entfällt mit über 645 Millionen Euro jedoch auf den Ausbau beziehungsweise Erhalt des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der "Großen Schleusen" in der Projektliste der Wasserstraßen des BVWP 2030 [BMVI16ah].
Die Steigerung der Investitionsmittel vom BVWP 2015 zum BVWP 2030 bietet somit eine zukunftsorientiertere Basis für den Ausbau von Wasserstraßen in Deutschland. Die Verteilung dieser Gelder auf die Bereiche Ausbau und Erhalt führt jedoch derzeit noch zu Problemen bei der Umsetzung neuer Ausbauvorhaben, da ein Großteil der finanziellen Mittel in den Erhalt der Binnenwasserstraßen fließt.