Kooperationen im Luftverkehr
Erstellt am: 22.09.2004 | Stand des Wissens: 13.03.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Kooperationen bezeichnen im weiteren Sinne jede Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen. Dabei sind technische, operative und kommerzielle Kooperationen von Unternehmenszusammenschlüssen durch Kapitalbeteiligung zu unterscheiden [Maur06a, S.66-74]. Unternehmensverbindungen dienen in der Regel der Stärkung der Marktposition. Dies kann aus Sicht der Fluggesellschaft durch den Erwerb einer anderen Fluggesellschaft (horizontale Expansion), einer vor- oder nachgeordneten Wertschöpfungsstufe wie beispielsweise einer Hotelkette für eine Fluggesellschaft (vertikale Expansion) oder die Beteiligung an anderen Fluggesellschaften durch Mischkonzerne (diagonale Expansion) erfolgen [CoFi13, S. 269f.].
In Abhängigkeit des Ausmaßes der Beteiligung wird zwischen der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, der Akquisition durch den Mehrheitserwerb der Anteile oder der vollständigen Übernahme eines Unternehmens unterschieden [CoFi13, S. 290ff.]. Bei der Fusion geht ein Unternehmen in einem anderen auf oder zwei Unternehmen verschmelzen zu einem neuen Konzern. Neben dem Effekt der größeren Marktmacht bestehen für die Besitzer wirtschaftliche Gefahren, insbesondere dann, wenn der Anteilseigner die verursachten Verluste der Unternehmen nicht mehr ausgleichen kann [StCo03].
Für den Luftverkehrsmarkt kann das Beispiel Swissair mit seinen Beteiligungen an den Unternehmen Sabena, LTU sowie den französischen Fluggesellschaften Air Liberté, Air Littoral und AOM angeführt werden [CoFi13, S. 294]. Der Zusammenbruch der Swissair-Gruppe im Jahr 2002 und der belgischen Sabena im Jahr 2001 machen den notwendigen Konsolidierungsprozess in der europäischen Luftfahrtindustrie deutlich. Zu viele Fluggesellschaften sind in den gleichen Märkten vertreten, wovon nur wenige groß und rentabel sind. Rechtliche Probleme (Streckenrechte) und das "Staats-Fluggesellschaft-Denken" behindern den Konsolidierungsprozess. Zum Teil verstehen sich Fluggesellschaften noch immer als fliegende Botschafter ihres Landes oder die jeweilige Staatspolitik vertritt diese Ansicht [Maur06a, S. 79ff.].
Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie bündelt mit zurzeit rund 100.000 Beschäftigten eine Vielzahl von strategischen Schlüsseltechnologien und erzeugt gegenwärtig ein jährliches Umsatzvolumen von 31,4 Milliarden Euro [BDLI21a]. Für eine langfristige Gewinnsteigerung und dem Bestehen im stärkeren Wettbewerb haben insbesondere in den vergangenen zehn Jahren die Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie Kooperationen gebildet. Dabei hat der öffentliche Arbeitgeber durch Vergabe staatlicher Fördermittel und Aufträge vorrangig bei Großunternehmen, weniger bei mittelständischen und kleinbetrieblichen Firmen, einen großen Einfluss auf die Konzentrationstendenzen. Im Bereich der Luft- und Raumfahrtindustrie war der Staat oftmals einziger Auftraggeber, sodass der Druck auf die Unternehmen zu fusionieren besonders ausgeprägt war. Diese Rolle des Staates kommt in den letzten Jahren immer weniger zum Tragen [Kide03, S. 49-52].
In Abhängigkeit des Ausmaßes der Beteiligung wird zwischen der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, der Akquisition durch den Mehrheitserwerb der Anteile oder der vollständigen Übernahme eines Unternehmens unterschieden [CoFi13, S. 290ff.]. Bei der Fusion geht ein Unternehmen in einem anderen auf oder zwei Unternehmen verschmelzen zu einem neuen Konzern. Neben dem Effekt der größeren Marktmacht bestehen für die Besitzer wirtschaftliche Gefahren, insbesondere dann, wenn der Anteilseigner die verursachten Verluste der Unternehmen nicht mehr ausgleichen kann [StCo03].
Für den Luftverkehrsmarkt kann das Beispiel Swissair mit seinen Beteiligungen an den Unternehmen Sabena, LTU sowie den französischen Fluggesellschaften Air Liberté, Air Littoral und AOM angeführt werden [CoFi13, S. 294]. Der Zusammenbruch der Swissair-Gruppe im Jahr 2002 und der belgischen Sabena im Jahr 2001 machen den notwendigen Konsolidierungsprozess in der europäischen Luftfahrtindustrie deutlich. Zu viele Fluggesellschaften sind in den gleichen Märkten vertreten, wovon nur wenige groß und rentabel sind. Rechtliche Probleme (Streckenrechte) und das "Staats-Fluggesellschaft-Denken" behindern den Konsolidierungsprozess. Zum Teil verstehen sich Fluggesellschaften noch immer als fliegende Botschafter ihres Landes oder die jeweilige Staatspolitik vertritt diese Ansicht [Maur06a, S. 79ff.].
Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie bündelt mit zurzeit rund 100.000 Beschäftigten eine Vielzahl von strategischen Schlüsseltechnologien und erzeugt gegenwärtig ein jährliches Umsatzvolumen von 31,4 Milliarden Euro [BDLI21a]. Für eine langfristige Gewinnsteigerung und dem Bestehen im stärkeren Wettbewerb haben insbesondere in den vergangenen zehn Jahren die Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie Kooperationen gebildet. Dabei hat der öffentliche Arbeitgeber durch Vergabe staatlicher Fördermittel und Aufträge vorrangig bei Großunternehmen, weniger bei mittelständischen und kleinbetrieblichen Firmen, einen großen Einfluss auf die Konzentrationstendenzen. Im Bereich der Luft- und Raumfahrtindustrie war der Staat oftmals einziger Auftraggeber, sodass der Druck auf die Unternehmen zu fusionieren besonders ausgeprägt war. Diese Rolle des Staates kommt in den letzten Jahren immer weniger zum Tragen [Kide03, S. 49-52].