Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr
Erstellt am: 15.09.2004 | Stand des Wissens: 08.03.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Laut [infas18] werden 4 Prozent der Arbeitswege als Pkw-Mitfahrer und 59 Prozent der Arbeitswege als Fahrer durchgeführt [infas18, Tabellenband, Wege, S. 35]. Das Verhältnis von Mitfahrern zu Fahrer liegt bei etwa 1:15. Der durchschnittliche Besetzungsgrad im Berufsverkehr ist damit der niedrigste aller Fahrtzwecke und liegt bei rund 1,1 Personen/Pkw (ungewichtet).
Im Vergleich hierzu werden bei allen Wegen 14 Prozent als Mitfahrer und 43 Prozent als Pkw-Fahrer durchgeführt [infas10, Tabellenband, S. 23]. Das bedeutet, dass das Verhältnis von Mitfahrer zu Fahrer bei etwa 1:3 und damit der ungewichtete Pkw-Besetzungsgrad bei etwa 1,3 liegt.
Eine Simulation für das Stadtgebiet München hat aufgezeigt, dass Reisezeitvorteile für alle Verkehrsteilnehmer entstünden, wenn der Besetzungsgrad vor allem im Berufsverkehr merklich erhöht würde [Halb02].
Wesentliche Auslöser für die Bildung von Fahrgemeinschaften sind die Fahrtkosten. Da die Kraftstoffpreise seit Jahrzehnten ansteigen und die Entfernungspauschale für die Bewältigung des Arbeitsweges im Jahr 2004 auf 30 Cent reduziert worden ist, verschärft sich die Kostensituation für Berufspendler, die den Pkw benutzen müssen. Um die aus dem Klimapaket 2030 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise für Fernpendler auszugleichen, kann entweder ein steuerfreies Jobticket oder eine erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 35 Cent in den Jahren 2021 bis 2023 und von 38 Cent in den Jahren 2024 bis 2026 geltend gemacht werden. Geringverdiener können alternativ auch eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale beantragen ("Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" vom 21. Dezember 2019, BGBl I S. 2886).
Als eine Lösung dieser Probleme wird seit der Ölkrise Anfang der 1970er Jahre immer wieder versucht, Fahrgemeinschaften für den Berufsverkehr zu bilden, da hier die Regelmäßigkeit der Wege eine Organisation und Absprache von Fahrten erleichtert [Reinke85]. Die Firma BASF hat es zum Beispiel durch verschiedene unterstützende Maßnahmen geschafft, dass die Zahl der Fahrgemeinschaften mit mehr als drei Mitgliedern von 50 im Jahr 1989 auf 1.300 im Jahr 1996 gesteigert werden konnte.
Die Förderung von Fahrgemeinschaften ist im Ausland vorrangig aus den USA bekannt: Mit Hilfe von "High Occupancy Vehicles (HOV)"- oder "CarPool-Lanes" soll hierbei versucht werden, nicht nur Kosten- sondern auch Reisezeitvorteile für Fahrgemeinschaften zu erzielen. Zudem existieren große Organisationen zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften [Reinke85].
In Deutschland sind staatliche Aktivitäten zu Fahrgemeinschaften in den letzten Jahren kaum zu erkennen: Wesentliche Maßnahmen wären hierbei die Einrichtung von Stellplätzen für Fahrgemeinschaften und Fahrspuren, die Entwicklung elektronischer Vermittlungssysteme für Fahrgemeinschaften, die Einbindung von Fahrgemeinschaften in Mobilitätsmanagement-Ansätze sowie Parkraumbewirtschaftungen [DHHK98, Schä02].
Im Vergleich hierzu werden bei allen Wegen 14 Prozent als Mitfahrer und 43 Prozent als Pkw-Fahrer durchgeführt [infas10, Tabellenband, S. 23]. Das bedeutet, dass das Verhältnis von Mitfahrer zu Fahrer bei etwa 1:3 und damit der ungewichtete Pkw-Besetzungsgrad bei etwa 1,3 liegt.
Eine Simulation für das Stadtgebiet München hat aufgezeigt, dass Reisezeitvorteile für alle Verkehrsteilnehmer entstünden, wenn der Besetzungsgrad vor allem im Berufsverkehr merklich erhöht würde [Halb02].
Wesentliche Auslöser für die Bildung von Fahrgemeinschaften sind die Fahrtkosten. Da die Kraftstoffpreise seit Jahrzehnten ansteigen und die Entfernungspauschale für die Bewältigung des Arbeitsweges im Jahr 2004 auf 30 Cent reduziert worden ist, verschärft sich die Kostensituation für Berufspendler, die den Pkw benutzen müssen. Um die aus dem Klimapaket 2030 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise für Fernpendler auszugleichen, kann entweder ein steuerfreies Jobticket oder eine erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 35 Cent in den Jahren 2021 bis 2023 und von 38 Cent in den Jahren 2024 bis 2026 geltend gemacht werden. Geringverdiener können alternativ auch eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale beantragen ("Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" vom 21. Dezember 2019, BGBl I S. 2886).
Als eine Lösung dieser Probleme wird seit der Ölkrise Anfang der 1970er Jahre immer wieder versucht, Fahrgemeinschaften für den Berufsverkehr zu bilden, da hier die Regelmäßigkeit der Wege eine Organisation und Absprache von Fahrten erleichtert [Reinke85]. Die Firma BASF hat es zum Beispiel durch verschiedene unterstützende Maßnahmen geschafft, dass die Zahl der Fahrgemeinschaften mit mehr als drei Mitgliedern von 50 im Jahr 1989 auf 1.300 im Jahr 1996 gesteigert werden konnte.
Die Förderung von Fahrgemeinschaften ist im Ausland vorrangig aus den USA bekannt: Mit Hilfe von "High Occupancy Vehicles (HOV)"- oder "CarPool-Lanes" soll hierbei versucht werden, nicht nur Kosten- sondern auch Reisezeitvorteile für Fahrgemeinschaften zu erzielen. Zudem existieren große Organisationen zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften [Reinke85].
In Deutschland sind staatliche Aktivitäten zu Fahrgemeinschaften in den letzten Jahren kaum zu erkennen: Wesentliche Maßnahmen wären hierbei die Einrichtung von Stellplätzen für Fahrgemeinschaften und Fahrspuren, die Entwicklung elektronischer Vermittlungssysteme für Fahrgemeinschaften, die Einbindung von Fahrgemeinschaften in Mobilitätsmanagement-Ansätze sowie Parkraumbewirtschaftungen [DHHK98, Schä02].