Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Erstellt am: 01.09.2004 | Stand des Wissens: 03.09.2021
Zitiert als: | [BDSG] | |
Art: | Gesetz | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Bundesgesetz | |
Datum des Inkrafttretens: | 2017/06/30 | |
Internet-Quelle: | https://www.gesetze-im-internet.de/ (03.09.2021) |
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Zuletzt geändert: Änderung durch Art. 10 G v. 23.6.2021 I 1858 (Nr. 35) (dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet)
Das neukonzipierte BDSG ergänzt ab dem 25. Mai 2018 die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) um die Bereiche, in denen die EU-Verordnung den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume belässt. Daneben werden mit dem BDSG wesentliche Teile der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Richtlinie Polizei und Justiz) umgesetzt.